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Franz Schemmer

From Wickepedia

Franz Schemmer (* 1960 in Köln) ist ein deutscher Jurist. Seit dem 3. Juni 2015 ist er Richter am Bundesverwaltungsgericht.[1]

Leben

Im Februar 1993 begann Schemmer nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung seine Tätigkeit als Richter am Verwaltungsgericht Köln. Die Universität zu Köln promovierte ihn im Juni 1994 zum Doktor der Rechte. Im Februar 1996 wurde er zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Er wurde im April 2002 für drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Oktober 2006 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht. Er wurde anschließend an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen versetzt. Im September 2012 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Schemmer gehört dem für das Umweltschutzrecht zuständigen 7. Revisionssenat und dem für die Informationsfreiheitsrechte zuständigen 10. Revisionssenat des deutschen Bundesverwaltungsgerichts an.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Der ordre public-Vorbehalt unter der Geltung des Grundgesetzes (Lang, Frankfurt am Main 1995) (Dissertation)
  • Franz Schemmer: Mitautor in: Epping/Hillgruber (Hrsg.): Grundgesetz – Kommentar, München, 2009, 3. Auflage 2020, Art. 5 Abs. 1, 2 GG.
  • Darf Satire wirklich alles – Zum Beschluß des Ersten Senats des BVerfG v. 25.3.1992 – 1 BvR 514/90 (zusammen mit Christian Hillgruber). In: Juristenzeitung (JZ) 1992, Seite 946–951.
  • Franz Schemmer: Das in-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO. In: Deutsches Verwaltungsblatt 2011, Seite 323–332.
  • Franz Schemmer: Mitautor in: Bader/Ronellenfitsch (Hrsg.): Verwaltungsverfahrensgesetz, München, 2. Auflage 2016, §§ 42 bis 47 VwVfG.
  • mit von Coelln: Hochschulrecht Nordrhein-Westfalen – Kommentar, München, 2020.

Einzelnachweis.