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Friede von Frankfurt

From Wickepedia
File:Friede von Frankfurt 1871.jpg
Friedensverhandlungen im Hotel zum Schwan. Zeitgenössischer Holzschnitt
File:Frieden von Frankfurt am Main.jpg
Mit einer goldenen Feder unterzeichnet: der Friede von Frankfurt
File:Frankfurt Goetheplatz 1895.jpg
Hotel zum Schwan, Ort des Friedensschlusses, am Sedantag 1895

Der zwischen der Französischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossene Friede von Frankfurt wurde am 10. Mai 1871 in Frankfurt am Main unterzeichnet und beendete formell den Deutsch-Französischen Krieg. Faktisch bestätigte und ergänzte der Frankfurter Friede den am 26. Februar in Versailles geschlossenen Vorfrieden von Versailles.

Inhalt

Der Friedensvertrag von Frankfurt umfasst 18 Artikel und drei Zusatzartikel (siehe Weblinks). Zu dem am 16. und 18. Mai 1871 ratifizierten Vertragswerk gehört auch ein auf den 15. Mai 1871 datiertes Protokoll, das den Beitritt der süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg zum Friedensvertrag festhält. Diese Staaten waren aufgrund eines Militärbündnisses zwischen ihnen und dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund in den Krieg zwischen Frankreich und Preußen eingetreten und dann während des Krieges dem Deutschen Reich, in dem der Norddeutsche Bund während des Krieges aufging, beigetreten.

Der Definitivvertrag nahm vor allem Berichtigungen der im Vorfrieden von Versailles festgelegten Demarkationslinie vor (Artikel 1, Zusatzartikel 3).

Artikel 2 gestattete den Einwohnern der abgetretenen Gebiete, ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen.

Artikel 7 umfasste die Modalitäten der bereits im Vorfrieden festgehaltenen Verpflichtung Frankreichs zur Entrichtung einer Reparationszahlung. Deren Summe war auf fünf Milliarden Goldfrancs (1450 Tonnen Feingold) festgesetzt, zahlbar innerhalb von drei Jahren. Als Wechselkurs angesetzt wurde ein Verhältnis von 1 Preußischen Taler zu 3,75 Francs. Entsprechend besaß die Schuldsumme den Gegenwert von rund 1,33 Milliarden Preußischen Talern.[1] Die Départements Oise, Seine-et-Oise, Seine-et-Marne und Seine sowie die Befestigungen von Paris sollten von deutschen Truppen besetzt bleiben, bis die Zahlung der Reparationen gewährleistet war.[2][3]

Die übrigen Artikel und die Zusatzartikel 1 bis 2 enthalten Bestimmungen unter anderem zu Kriegsgefangenen, Handelsverträgen und zu den in den abzutretenden Gebieten liegenden Eisenbahnen.

Folgen

Der Friedensschluss bestätigte den Verzicht Frankreichs auf die überwiegend deutschsprachigen größeren Gebiete des Elsass und Lothringens. Sie wurden kurz darauf als Reichsland Elsaß-Lothringen Teil des während des Krieges gegründeten Deutschen Reiches. Das damals zum ansonsten abgetretenen Département Haut-Rhin gehörende überwiegend französischsprachige Belfort verblieb mit seiner Umgebung als Territoire de Belfort bei Frankreich. Die abgetretenen Gebiete wurden per Artikel 3 des im Juni 1871 erlassenen „Gesetzes, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche“ der Staatsgewalt des Kaisers unterstellt (die Bezeichnung „Reichsland Elsaß-Lothringen“ findet sich in diesem Gesetz jedoch nicht).

Eine Reihe von Orten von Elsass und Lothringen wurden an Frankreich zurückgegeben.[4] Bis zur Begleichung der Reparationen blieben Gebiete im Osten Frankreichs unter deutscher Besatzung. Einige Orte von Französisch-Lothringen kamen durch Gebietsaustausch an Deutschland.[5] Frankreich gelang es, die Reparationen schneller als geplant zu entrichten. Ein Teil der Barzahlungen wurde als Reichskriegsschatz im „Juliusturm“ der Zitadelle Spandau gelagert. Nach der Zahlung der letzten Rate verließen am 16. September 1873 die letzten deutschen Truppen französisches Territorium.

Die Wiedervereinigung Elsaß-Lothringens mit Deutschland und die hohe Reparationssumme belasteten das deutsch-französische Verhältnis schwer. Die Rückgewinnung (Revanche) der abgetretenen Gebiete stellte bis zum Ersten Weltkrieg ein Leitmotiv der französischen Politik dar. Manche Teile der französischen wie der deutschen Oberschicht und auch der übrigen Bevölkerungskreise betrachteten sich gegenseitig als „Erzfeinde“ und betonten die deutsch-französische Erbfeindschaft.

Sonstiges

File:Gedenktafel Hotel Zum Schwan Frankfurt.jpg
Gedenktafel „Frankfurter Friede“ Hotel Zum Schwan, Frankfurt a. M.

Ort der Unterzeichnung war das Hotel zum Schwan im Steinweg, an dessen Stelle heute die Buchhandlung Hugendubel steht. Für das Deutsche Reich bevollmächtigte Verhandlungsführer waren Fürst von Bismarck und Graf von Arnim, für die Französische Republik Jules Favre, Augustin Pouyer-Quertier und Marc-Eugène de Goulard. Nach der Annexion Frankfurts 1866 durch Preußen war das Verhältnis der Stadt zum Königreich sehr angespannt. Bismarck versuchte den Frieden von Frankfurt auch für dieses Verhältnis positiv zu nutzen. Er sagte nach dem Friedensschluss: Ich wünsche von Herzen, daß der Friede von Frankfurt auch den Frieden für Frankfurt und den Frieden mit Frankfurt bringen werde.[6]

Literatur

  • Vollständiges geographisch-topographisch-statistisches Orts-Lexikon von Elsass-Lothringen. Enthaltend: die Städte, Flecken, Dörfer, Schlösser, Gemeinden, Weiler, Berg- und Hüttenwerke, Höfe, Mühlen, Ruinen, Mineralquellen u. s. w. mit Angabe der geographischen Lage, Fabrik-, Industrie- u. sonstigen Gewerbethätigkeit, der Post-, Eisenbahn- u. Telegraphen-Stationen u. geschichtlichen Notizen etc. Nach amtlichen Quellen bearbeitet von H. Rudolph. Louis Zander, Leipzig 1872 (Digitalisat).
  • Henning Roet de Rouet: Frankfurt am Main als preußische Garnison. Von 1866 bis 1914. Societäts Verlag, Frankfurt am Main 2016, ISBN 978-3-95542-227-1

Weblinks

Commons: Friede von Frankfurt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Friede von Frankfurt – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Zum Vergleich: Die Summe entsprach dem 8-fachen des preußischen Staatshaushalts für das Jahr 1869, bei 173,7 Mio. Talern Einnahmen und 167,5 Mio. Talern Ausgaben. In: Allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt: für d. Rechnungsjahr .... 1869, Königlich Preußische Staatsdruckerei, Berlin 1871, S.VI
  2. Frieden zu Frankfurt (10. Mai 1871), Vertragstext (französisch/deutsch), auf Wikisource
  3. Gemäß einem, an das Staatsministerium gerichteten Memorandum Otto von Bismarcks, wollte die deutsche Führung Frankreich eine möglichst hohe (Contribution) auferlegen. Zitat Otto von Bismarck: „Es wird unsere Aufgabe sein, beim Friedensschluß eine möglichst große und für alle Zwecke ausreichende Contribution zu erstreben“, nach Fritz Stern: Gold und Eisen – Bismarck und sein Bankier Bleichröder. Beck, München 2011, S. 223.
  4. Verzeichnis der Orte von Elsass und Lothringen, welche in Folge des Frankfurter Friedensvertrages vom 20. Mai 1871 an Frankreich zurück gegeben wurden. In: Vollständiges geographisch-topographisch-statistisches Orts-Lexikon von Elsass-Lothringen. Enthaltend: die Städte, Flecken, Dörfer, Schlösser, Gemeinden, Weiler, Berg- und Hüttenwerke, Höfe, Mühlen, Ruinen, Mineralquellen u. s. w. mit Angabe der geographischen Lage, Fabrik-, Industrie- u. sonstigen Gewerbethätigkeit, der Post-, Eisenbahn- u. Telegraphen-Stationen u. geschichtlichen Notizen etc. Nach amtlichen Quellen bearbeitet von H. Rudolph. Louis Zander, Leipzig 1872, Sp. 71–78 (online.)
  5. Verzeichnis der Orte von französisch Lothringen, welche in Folge des Frankfurter Friedensvertrages durch Gebietsaustausch an Deutschland gekommen, aber bereits im ersten Abschnitt mit aufgezählt sind, ebenda, Sp. 77–78 unten (online).
  6. Henning Roet de Rouet: Frankfurt am Main als preußische Garnison. Von 1866 bis 1914. Societäts Verlag, Frankfurt am Main 2016, ISBN 978-3-95542-227-1, S. 107.