Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Fußstapfentheorie

From Wickepedia

Nach der Fußstapfentheorie übernimmt der Rechtsnachfolger im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (zum Beispiel: Erbfall) steuerliche Buchwerte, Anschaffungskosten oder Abschreibungsbemessungsgrundlagen des Rechtsvorgängers. Rechtsgrundlage sind insbesondere die (§ 6 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 11d EStDV). Eine Anwendung der Fußstapfentheorie auf Verlustvorträge nach § 10d EStG lehnt der BFH seit 2007 ab.

Grundsätzlich ist die Fußstapfentheorie auch im Gesellschaftsrecht, Umwandlung (Gesellschaftsrecht) und Umwandlungssteuerrecht anwendbar.[1]

Einzelnachweise

  1. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25. März 2009, Az.: 2 K 273/06, Volltext.