Die Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen und politischen Dingen.
Sie bildet die ideelle Grundlage für weitere Freiheiten wie die Meinungsfreiheit und die Religionsfreiheit.
Ursprung
Ursprünglich war die Gedankenfreiheit im Sinne der Meinungsfreiheit, also der Freiheit, seine Gedanken laut und öffentlich auszusprechen, ein Privileg der Herrschenden, das sie nur in Ausnahmefällen auch ihren Untertanen verliehen.
Ab dem Spätmittelalter begann sich hier und dort die Idee durchzusetzen, dass die Untertanen oder deren Fürsprecher das Recht auf Gedankenfreiheit wenn nötig selbständig einfordern sollten. Verkörpert finden wir diese Idee zum Beispiel in Friedrich Schillers Theaterstück Don Karlos, wo der Marquis von Posa vom absolutistisch herrschenden König Philipp II. verlangt: „Geben Sie Gedankenfreiheit“[1]. Posa bzw. Schiller vertritt hier die Auffassung, dass die Meinungsfreiheit sich aus dem Naturrecht ableiten lasse und vom Staat gewährleistet werden müsse.
Immanuel Kant behauptete in seiner Schrift Was ist Aufklärung?, dass die Meinungsfreiheit (und damit die Gedankenfreiheit) im Zeitalter des Aufgeklärten Absolutismus nicht mehr erkämpft werden müsse, da sie von Fürsten wie Friedrich II. längst gewährleistet werde. Entgegen Kants Behauptung beschnitten Friedrichs Nachfolger im Amt des preußischen Königs die Meinungsfreiheit; die Meinungsfreiheit gehört jedoch zum Wesen eines entwickelten, stabilen Rechtsstaates.
Das Ideal
Mitte des 19. Jahrhunderts war diese Entwicklung im deutschen Sprachraum abgeschlossen. Das Ideal fand in Hoffmann von Fallerslebens Bearbeitung des Volkslieds Die Gedanken sind frei sein Sinnbild. All seine Aspekte fanden darin ihren adäquaten Ausdruck. Die Gedanken seien nicht nur frei, sie seien auch unergründlich („Wer kann sie erraten?“) und der Erkenntnis verschlossen („Kein Mensch kann sie wissen“). Dem machtvollen „Ich denke, was ich will / Und was mich beglücket“ ließ der Dichter sogleich die sittliche Begrenzung folgen: „Doch alles in der Still / Und wie es sich schicket“. Denn wahre Stärke liege nur in der Beherrschung seiner selbst. Ebenfalls verarbeitet wurde in diesem Bild der Humor, der überall, wo um die Verwirklichung des Ideals gerungen wird, eine maßgebende Rolle spiele: „Man kann ja im Herzen / Stets lachen und scherzen“. Damit kommt auch ein weiterer wichtiger Aspekt der Gedankenfreiheit zum Zuge: die Individualität.
Die Bedeutung dieses Texts für die Idee der Gedankenfreiheit ergibt sich daraus, dass das Lied im deutschen Sprachraum verschiedenen Widerstandsbewegungen als Inspiration gedient hat und von Wander- und Studentenbewegungen aller Art als Hymne benutzt wurde.
Die Situation heute
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN hält fest, dass jedermann Anspruch auf Gedankenfreiheit habe.[2] Dieser Anspruch wird in allen Mitgliedstaaten des Europarats durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet.[3]
Quellen
- Johann Nestroy: Freiheit in Krähwinkel. In: John R. P. McKenzie (Hrsg.): Sämtliche Werke. Jugend und Volk, Wien 1995.
- Karl Kraus: Nestroy und die Nachwelt. In: Untergang der Welt durch schwarze Magie. Verlag Die Fackel, Wien 1925.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich Schiller: Dom Karlos, Infant von Spanien. Leipzig 1787, S. 281.
- ↑ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 18 (UN-Dokument A/RES/217 A (III), PDF, 39 kB, abgerufen am 14. Juni 2017).
- ↑ Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, Artikel 9.