Gedinge ist eine typische Leistungsentlohnung im Bergbau (eine Art ausgehandelte Akkordarbeit) oder in der Landwirtschaft. In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat noch am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb (Gedingerichtlinien) vom 1. April 1964 bestätigt. (BAG, 25. Februar 2010, Az. 6 AZR 838/08)
Allgemein geht es hier um den Gegensatz von Entlohnung für Zeit oder für Leistung. Bei Entlohnung für Zeit ist über die Arbeitsleistung nichts gesagt (das gilt auch für die Akkordarbeit, die ja meist nicht Teil des Arbeitsvertrages ist), die Arbeitskraft steht frei zur Verfügung. Das ist beim Gedinge nicht der Fall, welches die Leistung genau festlegt.
Berufszweige mit Gedinge
Bergbau
Im Gegensatz zur Arbeit über Tage, z. B. in Werkstätten oder auf Baustellen, war eine direkte Überwachung der Arbeitsleistung der Belegschaft im Bergbau unter Tage nicht möglich. Es bildete sich deshalb schon im 15. Jahrhundert eine spezielle Form der Entlohnung aus: das Gedinge. Der Arbeiter oder die Arbeitsgruppe wird nach erbrachter Leistung bezahlt, z. B. der Anzahl der geförderten Wagen oder der Länge der aufgefahrenen Strecke.
Das Gedinge wird individuell zwischen Ortsbelegschaft (vertreten durch Orts- oder Kameradschaftsältesten) und Betriebsleitung (vertreten durch Steiger oder Obersteiger) ausgehandelt. Häufig wurde ein sogenanntes Probehauen unter Aufsicht der Bergbeamten durchgeführt, um genau die angemessene Arbeitsleistung unter den gegebenen Bedingungen festlegen zu können.
Landwirtschaft
In der Landwirtschaft stand das Gedinge im Gegensatz zum Tagelohn. Man machte über eine zu liefernde Ware oder eine andere Leistung als Ganzes ein Gedinge, z. B. konnte man „Wegen des Hufschlages mit dem Schmid ein Gedinge machen, ihm denselben auf ein ganzes Jahr verdingen.“[1]
Literatur
- Walter Bischoff, Heinz Bramann, Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum: Das kleine Bergbaulexikon. 7. Auflage, Verlag Glückauf GmbH, Essen, 1988, ISBN 3-7739-0501-7
- Wilhelm Hermann, Gertrude Hermann: Die alten Zechen an der Ruhr. 4. Auflage, unveränderter Nachdruck der 3. Auflage. Verlag Karl Robert Langewiesche, Nachfolger Hans Köster KG, Königstein i. Taunus 1994, ISBN 3-7845-6992-7.
Einzelnachweise
- ↑ Gedinge (1), das. In: zeno.org. Abgerufen am 5. März 2018.
Weblinks
- Gedinge. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 6, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 991.
- Adelung Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Ausgabe letzter Hand Leipzig 1793–1801, Stichwort das „Gedinge“