Gefährlicher Hund ist die amtliche Bezeichnung für bestimmte Hunde. Sowohl einzelne Hunde als auch Gruppen oder Rassen von Hunden können als gefährlicher Hund bezeichnet werden. Es gibt Gesetze und Verordnungen, die festlegen, welche Hunde in diesem Sinne gefährliche Hunde sind. Abzugrenzen ist davon die umgangssprachliche Bezeichnung von Hunden, die subjektiv oder aufgrund von Tatsachen als gefährlich wahrgenommen werden, als gefährliche Hunde.
Situation in Deutschland
In Deutschland bestimmt das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland bundesweit Hunde bestimmter Rassen sowie deren Kreuzungen als gefährlich im Sinne dieses Gesetzes.
Alle Bundesländer haben darüber hinaus Gesetze oder Verordnungen, die den Umgang mit gefährlichen Hunden regeln. Sie enthalten Regelungen, wann ein Hund als gefährlich im Sinne der entsprechenden Verordnungen oder Gesetze gilt. Bis auf Niedersachsen gehen alle Länder dabei davon aus, dass Hunde bestimmter Rassen gefährlich sind (Rasseliste).
Der Begriff gefährlicher Hund ist nicht einheitlich definiert. Teilweise wird in diesem Kontext auch der Begriff Kampfhund verwendet. Das gilt insbesondere in Baden-Württemberg, wo Kampfhunde von gefährlichen Hunden abgegrenzt werden:
„Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.“
„Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde […] zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht.“
Großbritannien
In Großbritannien ist seit 1991 ein Dangerous Dog Act (Gefährliche-Hunde-Gesetz) in Kraft. Gefährliche Hunde werden dort über einen bestimmten festgelegten Typus beschrieben.[2]