Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben |
Kurztitel: | Geologiedatengesetz |
Abkürzung: | GeolDG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Umweltrecht |
Fundstellennachweis: | 2129-65 |
Erlassen am: | 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) |
Inkrafttreten am: | 30. Juni 2020[1] |
GESTA: | E034 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Geologiedatengesetz (GeolDG) dient der Sicherung und der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten für alle geologischen Aufgaben in Deutschland. Es löste das Lagerstättengesetz ab. Das Gesetz erstreckt sich auch auf umfassende Altdatenbestände kommerziell erhobener geologischer Daten.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Gesetze und Verordnungen des deutschen Bundesrechts im Internet
- ↑ Amtliche Begründung auf BT-Drs. 19/17285