Ein Gesetzbuch (kurz GB) bezeichnet eine Kodifikation des gesamten geltenden Rechts; meist ist es jedoch eine Zusammenfassung eines größeren Teilgebietes (zum Beispiel Bürgerliches Gesetzbuch). Es gibt Zivilgesetzbücher, Familiengesetzbücher, Arbeitsgesetzbücher, Prozessgesetzbücher etc. Gesetzbücher gibt es seit der Entstehung des Alten Testaments. Unter Napoléon Bonaparte entstanden in Frankreich zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Code civil und der Code pénal als Gesetzbücher.
Literatur
- Reclams Sachlexikon des Buches. Hrsg. von U. Rautenberg. Reclam-Verlag. Stuttgart 2003. ISBN 3-15-010542-0.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Gesetzbuch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen