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Grundstückseigentümererklärung

From Wickepedia

Die Grundstückseigentümererklärung (GEE) ist ein Begriff aus der Telekommunikation und beschreibt eine Erklärung, mit der ein Grundstückseigentümer das Einverständnis für den kostenlosen oder kostenpflichtigen Anschluss seiner Gebäude an ein Telekommunikationsnetz (Kupferdoppelader, Koaxialkabel, Glasfasernetz) über eine Teilnehmeranschlussleitung erteilt.

Der Eigentümer/die Eigentümerin erklärt sich mit einer GEE einverstanden, auf seinem/ihrem Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringen zu lassen, die erforderlich sind, um Zugänge zum Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Der Eigentümer/die Eigentümerin erklären sich zudem einverstanden, dass die notwendige Baumaßnahmen an den Gebäuden vorgenommen werden dürfen. Mit Unterzeichnung einer Grundstückseigentümererklärung erwirbt der Eigentümer/die Eigentümerin allerdings keinen Anspruch auf die Anschlussverlegung.

Der Gesetzgeber hatte in § 10 Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) (Grundstückseigentümererklärung) im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in den § 45a TKG (Nutzung von Grundstücken) und § 76 TKG (Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden) die rechtlichen Grundlagen in Form der Grundstückseigentümererklärung und der korrespondierenden Gegenerklärung des jeweiligen Netzbetreibers geschaffen. Der Text der Grundstückseigentümererklärung und der Gegenerklärung sind vom Gesetzgeber in einem Muster festgelegt worden. Die TKV wurde im Februar 2007 aufgehoben und in das TKG integriert; die GEE heißt jetzt Nutzungsvertrag. Ob Textänderungen (Zusätze, Streichungen) am Muster (Anlage zu § 45a TKG) zulässig sind, ist im Hinblick auf § 47b TKG umstritten und bislang nicht richterlich geklärt.

Siehe auch

Weblinks