Die Grundsteuer-Richtlinien (GrStR) sind eine Verwaltungsanweisung auf dem Gebiet des deutschen Grundsteuerrechts. Wie andere Steuerrichtlinien auch, soll die Anweisung eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Finanzbehörden sicherstellen und die Verwaltungsarbeit vereinfachen.[1] Sie beinhalten im Wesentlichen Regelungen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages.
Ihre Vorgänger waren die Richtlinien für die Durchführung der Grundsteuer für den ersten Hauptveranlagungszeitraum (Grundsteuerrichtlinien) - GrR -, herausgegeben 1937 vom damaligen Reichsfinanzministerium, und die Neufassung aus dem Jahr 1954, erlassen durch das Bundesministerium der Finanzen.
Weblinks
- GrStR bei Steuerschroeder.de