Als höherer Kommunalverband (HKV) wird eine auf kommunaler Selbstverwaltung beruhende Körperschaft des öffentlichen Rechts bezeichnet, die über das Gebiet mehrerer Landkreise/Kreise bzw. kreisfreier Städte/Stadtkreise hinausgeht.
Die höheren Kommunalverbände werden auch als „dritte Ebene“ der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnet, wobei die Kreise bzw. kreisfreien Städte die zweite Ebene, die Gemeinden die erste Ebene bilden sollen.
Historische Beispiele sind die Provinzialverbände in Preußen.
Heutige Beispiele sind
- in Baden-Württemberg der Kommunale Verband für Jugend und Soziales (KVJS)
- in Bayern die sieben Bezirke Bayerns und der Bayerische Bezirketag
- in Hessen der Landeswohlfahrtsverband Hessen
- in Mecklenburg-Vorpommern der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern
- in Niedersachsen die Ostfriesische Landschaft
- in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), der Regionalverband Ruhr (RVR) und der Landesverband Lippe (LVL)
- in Rheinland-Pfalz der Bezirksverband Pfalz
- in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen
Die Verbände haben sich 1964 zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland (BAG HKV) zusammengeschlossen. Vorsitzender der BAG HKV ist seit dem 1. Juli 2021 der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Matthias Löb. Die Geschäftsstelle der BAG HKV ist beim LWL angesiedelt.[1]
Literatur
- Ansgar Hörster: § 31 Höhere Kommunalverbände. In: Thomas Mann, Günter Püttner (Hrsg.): Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. 3. Auflage. Bd 1: Grundlagen und Kommunalverfassung. Springer, Berlin/Heidelberg/New York, ISBN 3-540-23793-3, S. 901–934.
Einzelnachweise
- ↑ Unsere Gremienstruktur. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), abgerufen am 17. Juli 2021.