Johannes „Hanns“ Fritzsche (* 24. März 1902 in Dresden; † 1939) war ein deutscher Rechtsanwalt und Notar. Er war Mitglied des sächsischen Landtags und der Akademie für Deutsches Rechts und im Führungsstab des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ).
Leben
Hanns Fritzsche besuchte das Humanistische Gymnasium und studierte anschließend an den Universitäten Leipzig und Würzburg. 1919 schloss er sich einem Freikorps an. 1925 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert und bestand 1926 sein zweites Staatsexamen. Seit dieser Zeit war er als Rechtsanwalt tätig, zunächst am Land- und Amtsgericht Leipzig, ab 1933 auch als Notar. Als Rechtsanwalt spezialisierte er sich auf Strafrecht, - vollzug und -prozess.
Er wurde Mitglied des Stabes der Reichsleitung der Rechtsabteilung der NSDAP. Ferner wurde er juristischer Landesleiter Sachsen-Thüringen und 1933 Mitglied des sächsischen Landtages.[1]
Literatur
- Herrmann A. L. Degener: Wer ist's?, Berlin 1935, S. 453.
- Erich Stockhorst: Fünftausend Köpfe. Wer war was im Dritten Reich, blick + bild Verlag S. Kappe KG, Velbert / Kettwig 1967, S. 147.
Einzelnachweise
- ↑ Degeners Wer ist's?, Berlin 1935, S. 453.
Personendaten | |
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NAME | Fritzsche, Hanns |
ALTERNATIVNAMEN | Fritzsche, Johannes |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsanwalt und Notar |
GEBURTSDATUM | 24. März 1902 |
GEBURTSORT | Dresden |
STERBEDATUM | 1939 |