Der Haushaltsführungsschaden ist der Schaden, der einer Person entsteht, weil sie ihren Haushalt oder den der ganzen Familie nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen kann, also die Hausarbeit nicht mehr erledigen kann. In der Regel wird dies auf einer Körperverletzung beruhen. Der Begriff taucht daher insbesondere im Schadensersatzrecht und dort vor allem bei Straßenverkehrsunfällen auf. Anspruchsgrundlage ist § 843 Abs. 1 BGB.
Der Haushaltsführungsschaden gehört gemäß § 843 Abs. 1 Alt. 1 BGB zur Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, sofern der Schaden eine Einschränkung oder Aufhebung der Unterhaltsleistungen für die Familie bedeutet. Er ist unter dem Gesichtspunkt der Vermehrung der Bedürfnisse nach § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB erstattungsfähig, soweit es um die eigene Bedarfsdeckung geht.
In dem Umfange, wie der Haushalt nicht geführt werden konnte, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die notwendig sind bzw. gewesen sind, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Verletzte den Haushalt trotz der Einschränkungen dennoch führt. In diesem Falle, wie auch in dem Falle, dass der Haushalt durch Dritte unentgeltlich geführt wird, besteht ein Anspruch in Höhe der Kosten, die entstanden wären, wenn eine Person für die Haushaltsführung hätte bezahlt werden müssen.
Literatur
- Rainer Heß, Michael Burmann: Schadensschätzung beim Haushaltsführungsschaden, Neue Juristische Wochenschrift-Spezial 15/2011, 457.
- Jürgen Jahnke: Haushaltsführungsschaden, S. 99 ff., in: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.), Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag, Köln 2010, Verlag: Luchterhand, ISBN 978-3-472-07849-4.
- Gerhard Küppersbusch und Heinz Otto Höher: Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl., München 2013, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-633737.
- Hermann Schulz-Borck und Edgar Hofmann: Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt – mit Berechnungstabellen, 6. Aufl. Karlsruhe, VVW, 2000, ISBN 3-88487-894-8.
- Frank Pardey: Berechnung von Personenschäden, 4. Aufl. Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-3524-7.
Weblinks
- Interaktive Tabelle, mit deren Hilfe man ausgehend von einer zuvor ermittelten Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit in bestimmten Zeiträumen den zu ersetzenden Haushaltsführungsschaden berechnen kann. Für zukünftige Ansprüche auf laufende Zahlung einer Haushaltsführungsschadensrente kann man zusätzlich den gegenwärtigen Barwert bei Ansatz eines bestimmten Zinssatzes ermitteln. – via juratexte.de.