Heribert Ostendorf (* 7. Dezember 1945 in Vestrup, Kreis Vechta) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Ostendorf wurde nach Jurastudium, Promotion in Kiel 1972 und Referendariat im Jahr 1978 zum Richter am Amtsgericht ernannt. In Neumünster war er vornehmlich als Jugendrichter tätig. Er habilitierte sich 1982 an der Universität Kiel bei Erich Samson mit einer Arbeit über Das Recht zum Hungerstreik und erhielt die Venia Legendi für die Bereiche Strafrecht und Strafprozessrecht verliehen. Ab 1982 lehrte er als Professor an der Universität Hamburg. Von 1989 bis 1997 war er Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein. Ostendorf bat um Entlassung aus seinem Amt, als Justizminister Gerd Walter 1997 seine dienstliche Weisung an die Staatsanwaltschaft Lübeck verhinderte, die Ermittlungen um den Tod von Uwe Barschel einzustellen.[1] Von 1997 bis 2013 war Ostendorf Leiter der neu eingerichteten Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität Kiel.
Daneben befasste er sich auch mit den Nürnberger Prozessen und deren Nachfolgeprozessen.[2]
2013 hielt Ostendorf seine Abschiedsvorlesung.[3]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Attacke gegen Kieler Justizminister - Generalstaatsanwalt wirft SPD-Politiker Walter Einmischung im Fall Barschel vor - "Grenze zur Rechtswidrigkeit erreicht"
- ↑ Heribert Ostendorf, Heino ter Veen: Das Nürnberger Juristenurteil, Eine kommentierte Dokumentation, Campus Verlag, Frankfurt/Main-Berlin, 1985, Heribert Ostendorf: Die – widersprüchlichen – Auswirkungen der Nürnberger Prozesse auf die westdeutsche Justiz, in: Gerd Hankel, Gerhard Stuby (Hrsg.), Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen, Hamburg 1995
- ↑ Ostendorf: Abschied von der Uni. Pressemeldung der Universität Kiel vom 7. Februar 2013
Personendaten | |
---|---|
NAME | Ostendorf, Heribert |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 7. Dezember 1945 |
GEBURTSORT | Vestrup |