Hermann Fürstenau (* 1868 in Marburg; † 30. September 1928 in Berlin) war ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, das Fürstenau 1889 mit der Promotion abschloss, wurde er 1898 Amtsrichter in Oranienburg. 1900 erfolgte seine Habilitation, und 1901 wurde er als Landgerichtsrat in Berlin angestellt. 1907 ernannte ihn die Universität Berlin zum außerordentlichen Professor. 1910 wurde er zum Rat beim Oberverwaltungsgericht Berlin, 1925 zum Senatspräsidenten des Oberverwaltungsgerichts berufen.
Fürstenau war Gründungsmitglied der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer.
Veröffentlichungen
- Begriff und Entwickelung der Religionsfreiheit in Deutschland. Oldenbourg, Berlin 1889 (zugleich: jur. Diss. Universität Berlin).
- Das Grundrecht der Religionsfreiheit nach seiner geschichtlichen Entwicklung und heutigen Geltung in Deutschland. Duncker u. Humblot, Leipzig 1891.
- Johann von Wiclifs Lehren von der Einteilung der Kirche und von der Stellung der weltlichen Gewalt. Gaertner, Berlin 1900.
Literatur
- Gerhard Köbler: Wer ist wer im deutschen Recht, S. 453.
- Kürschners Deutscher Gelehrtenkalender. Jgg. 1926, 1928/1929.
Personendaten | |
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NAME | Fürstenau, Hermann |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 1868 |
GEBURTSORT | Marburg |
STERBEDATUM | 30. September 1928 |
STERBEORT | Berlin |