Ein Hofmeister oder Haushofmeister (lateinisch magister/praefectus curiae, english Lord High Steward, spanisch Mayordomo del Rey) war vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinein an europäischen Höfen einer der ersten Hofbeamten. Ihm oblag die Leitung der Hauswirtschaft und des Dienstes um die Person des Fürsten. Das Hofmeisteramt gewann im 15. Jahrhundert nach und nach die Bedeutung eines Staatsamtes, und der Hofmeister entfaltete an den deutschen Fürstenhöfen nahezu die Wirksamkeit eines Haus- und Kabinettsministers.
Die ältesten Hofmeister in Deutschland waren klösterliche Wirtschaftsbeamte, die als Adlaten der Äbte die weltliche Geschäftsführung besorgten.
Als Hofmeister wurden bis ins 19. Jahrhundert auch die Hauslehrer (→ Ajo (Hofmeister)) und die Verwalter großer Güter bezeichnet.
Österreich
In der Habsburgermonarchie war die äquivalente Titelbezeichnung Obersthofmeister.
Russland
Im Russischen Kaiserreich gab es bis 1917 bei Hofe die beiden Titel Hofmeister (russisch gofmeister) und Oberhofmeister (russisch ober-gofmeister). Sie entsprachen gemäß Rangtabelle den Rang-Kategorien K3 bzw. K2.
Literatur
- Gerhard Seeliger: Das deutsche Hofmeisteramt im späten Mittelalter. Innsbruck 1887. Nachdruck: British Library, Historical Print Editions 2011, ISBN 978-1-241-46612-1.