Honoris causa (lat. ‚ehrenhalber‘, abgekürzt h. c., früher auch e. h.) dient zur Kennzeichnung von als Auszeichnungen verliehenen Graden, Bezeichnungen und Titeln, die damit von regulär erworbenen Bezeichnungen (akademische Grade, Amtstitel/-bezeichnungen) abgegrenzt werden. Teilweise ist die Unterscheidung nur noch historisch, da die „reguläre“ Würde gar nicht mehr vergeben wird.
Wenn eine Person mindestens zwei Würdigungen erhalten hat, ist die Abkürzung h. c. mult. üblich. Diese steht für honoris causa multiplex, also für die mehrfache Auszeichnung.
Am bekanntesten dürfte die Ehrendoktorwürde sein, abgekürzt meist als Dr. h. c. In Österreich findet sich die Phrase auch in verschiedenen Berufstiteln, etwa im Baurat h. c. und im Bergrat h. c.