Horst von Hartlieb (* 16. Juli 1910 im Elsass; † 4. Februar 2004) war ein deutscher Jurist.
Werdegang
Nach Studium der Rechtswissenschaft ließ er sich in Berlin als Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Urheberrecht nieder.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die deutsche Filmwirtschaft Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Im April 1948 erreichte er bei den alliierten Militärbehörden die Gründung eines einheitlichen Verleiherverbandes in den drei Westzonen und wurde zunächst dessen Syndikus, später geschäftsführendes Vorstandsmitglied und schließlich Präsident des Verbandes der Filmverleiher.
Er war einer der Initiatoren der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK). Horst von Hartlieb veröffentlichte auch das Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, das nach seinem Tod von seinem Sohn Holger von Hartlieb und Mathias Schwarz herausgegeben wird.
Werke
- Schutz der Filmtitel, Verlag Der neue Film, Wiesbaden-Biebrich, 1955
- Die Filmbestimmungen der Jugendschutz-Novelle, Verlag für angewandte Wissenschaften, Baden-Baden, 1957
- Grundgesetz Filmzensur und Selbstkontrolle, Verlag für angewandte Wissenschaften, Baden-Baden, 1959
- Die Freiheit der Kunst und das Sittengesetz, Verlag Dokumentation, Pullach, 1969
- Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, Beck, München, 1984
- Das neue Filmförderungsrecht, Beck, München, 1987
Ehrungen
- 1976: Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland
- 1988: Großes Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland
Literatur
- Johannes Kreile: Nachruf auf Horst von Hartlieb
Personendaten | |
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NAME | Hartlieb, Horst von |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 16. Juli 1910 |
GEBURTSORT | Elsass |
STERBEDATUM | 4. Februar 2004 |