Insuffizienz (Gegensatz von lat. sufficere ‚genügen‘) bedeutet Unzulänglichkeit, Unfähigkeit oder Schwäche. Das Gegenteil ist die Suffizienz.
Der Begriff findet insbesondere in der Medizin Verwendung für die eingeschränkte Funktionsfähigkeit bzw. unzureichende Leistung eines Organs oder Organsystems (z. B. Herz- oder Niereninsuffizienz). Synonym wird auch der lateinische Begriff Insufficientia (z. B. Insufficientia cordis für die Herzinsuffizienz) genutzt. Bei Herzklappen bezeichnet der Begriff ein unzureichendes Schließen (Undichtigkeit) der Klappe
Im Bereich der Chirurgie wird auch das Ausreißen von Nähten (beispielsweise am Darm, an der Bauchdecke oder auch der Muskulatur) als Insuffizienz bezeichnet („Nahtinsuffizienz“).
In der Rechtswissenschaft beschreibt Insuffizienz die Vermögenslage eines Schuldners, der nicht in der Lage ist, seine Gläubiger ausreichend zu befriedigen.
Siehe auch
Literatur
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg.): Duden. Fremdwörterbuch. 8., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich, 2005, ISBN 3-411-04058-0, S. 464.
- Insufficientia. In Roche Lexikon Medizin. 5. Auflage. Urban & Fischer, 2003; http://www.tk.de/rochelexikon/ro40000/r40354.000.html (abgerufen am 28. Februar 2013)