Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU) arbeitet seit 1968 auf allen Bereichen des Familienrechts und ist mit etwa 6.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste, bundesweit arbeitende Familienrechtsverband in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verband ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen Mitgliedern und nur diesen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen.
Der Verband ist beim Zentralfinanzamt Nürnberg als gemeinnützig anerkannt und beim Amtsgericht Nürnberg im Vereinsregister unter der Register-Nr. 3569 eingetragen.
Vorsitzender des Bundesvorstandes ist Klaus Zimmer. Seine Stellvertreter sind Günter Teichert, Melanie Ulbrich und Ralph Gurk.
Geschichte
Ursprünglich bestanden zwei verschiedene Verbände in den 70er-Jahren:
- ISUV – Interessen- & Schutzverband Unterhaltspflichtiger Väter & Mütter, in dem es ursprünglich um Steuerfragen ging. Später wurde das gesamte Familien- und Unterhaltsrecht dazugenommen.
- VDU – Verband der Unterhaltspflichtigen war ein Verband überwiegend von nichtehelichen Vätern
1988 fusionierten beide Verbände zum "Interessenverband Unterhalt & Familienrecht", behielten jedoch beide Kürzel wegen deren Bekanntheitsgrad bei.
Ziele des Verbandes
ISUV/VDU fordert grundlegende Reformen des geltenden Familien- und Unterhaltsrechts und der damit zusammenhängenden benachbarten Rechtsgebiete (z. B. Steuerrecht, Erbrecht) sowie weitere Reformen des Kindschaftsrechts. Der Verband ist bemüht, zur allgemeinen Verbesserung der Rechtslage im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts beizutragen.
Er verfolgt seine Ziele durch
- Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Familien-, Unterhalts- und Kindschaftsrechts,
- Einflussnahme auf Gesetzgebung und Rechtsprechung durch Stellungnahmen zu Gesetzes(änderungs)vorhaben und Verfahren, z. B. beim Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, beim Bundesverfassungsgericht und beim BGH, beim BMJ, durch Arbeitskreise zu Schwerpunktthemen u. a. m.,
- Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Solidarität unter den Mitgliedern,
- menschlichen Beistand und Vermittlung von Beratung für betroffene Mitglieder,
- Unterstützung von Musterrechtsstreiten (in besonders gelagerten Einzelfällen) bei Verfahrensgegenständen von allgemeinem Interesse.