Iudex ad quem (Latein) ist ein Begriff des römischen Rechts. Er bezeichnet die Zuordnung, nämlich an den „Richter, zu dem es geht“ beziehungsweise „den Richter, der über das Rechtsmittel zu entscheiden hat“ (vergleiche auch Rechtsmittel). Der Begriff findet meist Verwendung im Zusammenhang mit Verfahren des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts.
Den Gegenbegriff bildet iudex a quo. Hier kommt eine Entscheidung von einem Richter, welche überprüft werden soll.