Justizministerium bezeichnet das für die Justiz zuständige Ministerium eines Staates. In Deutschland wird es neben dem Auswärtigen Amt und den Ministerien der Finanzen, des Inneren und der Verteidigung zu den seit dem Kaiserreich etablierten klassischen Ressorts gezählt;[1] Justiz- und Innenminister gelten als Verfassungsminister.
Justizverwaltung und Gewaltenteilung
Die Leitung der Justiz durch einen Minister widerspricht der Grundidee der Gewaltenteilung. Der Umgang mit diesem Spannungsverhältnis ist von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Als Mindeststandard für einen Rechtsstaat wird verlangt, dass die Justiz in ihren inhaltlichen Entscheidungen nicht weisungsgebunden ist.
In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft hierarchisch aufgebaut, dem Justizministerium von Bund oder Land unterstellt und weisungsgebunden, was immer wieder den Vorwurf aufkommen lässt, Ermittlungen würden aus politischer Opportunität unterbunden oder aus vorauseilendem Gehorsam gar nicht erst begonnen.
In manchen Staaten heißen Staatsanwälte Untersuchungsrichter und genießen richterliche Unabhängigkeit; das kann dazu führen, dass einzelne Untersuchungsrichter durch spektakuläre Ermittlungen zu großer Prominenz gelangen (Baltasar Garzón, Antonio Di Pietro). An die Stelle ministerieller Aufsicht können Selbstverwaltungsorgane treten (z. B. Consiglio superiore della magistratura in Italien).
Nationale Justizministerien (Auswahl)
Europa
- Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz (Belgien)
- Justitsministeriet (Dänemark)
- Bundesministerium der Justiz (Deutschland)
- Justizministerium (Italien)
- Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur (Liechtenstein)
- Justizministerium der Republik Litauen
- Ministerie van Veiligheid en Justitie (Niederlande)
- Justis- og beredskapsdepartementet (Norwegen)
- Bundesministerium für Justiz (Österreich)
- Justizministerium (Polen)
- Justizministerium der Russischen Föderation
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (Schweiz)
- Justizministerium (Spanien)
Sonstige
Justizministerien deutscher Bundesländer
- Justizministerium Baden-Württemberg
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz
- Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Berlin)
- Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Die Senatorin für Justiz und Verfassung (Bremen)
- Behörde für Justiz und Gleichstellung (Hamburg)
- Hessisches Ministerium der Justiz
- Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsisches Justizministerium
- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz
- Ministerium der Justiz (Saarland)
- Sächsisches Staatsministerium der Justiz
- Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
- Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein
- Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Historische Justizministerien (Auswahl)
- Reichsjustizamt (1871–1919)
- Reichsjustizministerium (1919–1945)
- Justizministerium der Deutschen Demokratischen Republik (1949–1990)
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Diese Historie lebt fort im Genitiv in der Bezeichnung "Bundesminister der Justiz", in Gegensatz zu "Bundesminister für Verkehr" u. ä.