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Justizvollzugsanstalt

From Wickepedia
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Außenanlagen der Justizvollzugsanstalt Bochum
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Gefängnis Roter Ochse in Halle
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Justizvollzugsanstalt Trier in der Nacht

Als Justizvollzugsanstalt (JVA) wird in Deutschland und der Schweiz eine Gefängnis-Behörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe zu vollziehen.[1] Untersuchungshaft, Sicherungsverwahrung, Ersatzfreiheitsstrafe oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, werden gleichfalls in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten. Mit dem Begriff Justizvollzugsanstalt wird zugleich auch die Gesamtheit der Gebäude an einem Standort als solche bezeichnet.

Vergleichbare Einrichtungen in Österreich werden als Justizanstalten bezeichnet, in der Schweiz heißen die der Justiz unterstellten Gefängnisse mehrheitlich ebenfalls Justizvollzugsanstalt; der Ausdruck Strafanstalt wird immer seltener verwendet.

Gesetzliche Lage in Deutschland

Obwohl die Strafvollstreckung nach § 451 StPO der Staatsanwaltschaft obliegt, ist der Strafvollzug in allen Bundesländern einem eigenen Bereich der Justizverwaltung zugeordnet. Ungeachtet der Namenswurzel sind die Justizverwaltungen und deren Vollzugsanstalten ebenso wie die Staatsanwaltschaft nicht Bestandteil der Judikative, sondern der Exekutive.

Vor 1970 existierten in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Arten von Freiheitsstrafen, für welche die Unterbringung in Anstalten der Justizverwaltung vorgesehen war: Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft. Daneben gab es als Maßregel der Besserung und Sicherung die Sicherungsverwahrung und das Arbeitshaus. Mit dem 1. Strafrechtsreform-Gesetz vom 25. Juni 1969 wurde diese Unterscheidung zum 31. März 1970 aufgehoben. Vor allem in der Gesetzessprache werden Gefängnisse in Deutschland heute als Justizvollzugsanstalten bezeichnet. Geregelt ist der Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vom 16. März 1976, welches im Wesentlichen seit dem 1. Januar 1977 in Kraft ist.

Nach §§ 162 ff. StVollzG ist bei jeder Justizvollzugsanstalt ein Anstaltsbeirat einzurichten, in dem Bürger ehrenamtliche Beratungs- und Kontrollaufgaben wahrnehmen.

Im Rahmen des Bund-Länder-Ausgleichs ist die Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen. Entsprechende Landesgesetze sind oder werden erstellt. So gilt in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2010 das neue Justizvollzugsgesetzbuch (JVollzGB) vom 10. November 2009. Der wesentliche Unterschied ist hier, dass nun auch die Untersuchungshaft per Gesetz geregelt ist und nicht mehr wie bisher als Verwaltungsvorschrift (Untersuchungshaftvollzugsordnung-UVollzO).

Justizvollzugsanstalten in Deutschland

Externe Struktur

Die JVA unterstehen den Landesjustizministerien.

Jeder JVA ist ein Beirat zugeordnet, der als Vertretung der Öffentlichkeit – der Anstaltsleitung übergeordnet – Aufsichts- und Beratungsaufgaben wahrnimmt.

In mehreren Bundesländern stehen die JVA zusätzlich unter der Beobachtung durch einen Justizvollzugsbeauftragten.[2] Ehrenamtlich tätige Bürger engagieren sich in der sozialen oder kulturellen Betreuung der Häftlinge; sie unterliegen dabei den JVA-internen Abläufen und Weisungen.

Interne Struktur

Eine JVA ist in der Regel in folgende Abteilungen mit ihren Bereichen gegliedert:

  • Anstaltsleitung mit
    • Hauptgeschäftsstelle
    • Arbeitsverwaltung
    • Haushaltsabteilung
    • Sicherheit und Ordnung
    • Vollzugsgeschäftsstelle
    • Zahlstelle
    • Bauverwaltung
    • EDV
  • Abteilung Fachdienste mit
    • Psychologischer Dienst
    • Pädagogischer Dienst
    • Sozialdienst
    • Seelsorgerischer Dienst
    • Ärztlicher Dienst
  • Sozialtherapeutische Abteilung mit
    • Psychologischer Dienst
    • Therapie
    • Diagnostik
    • Sozialdienst
    • Abteilungsdienst
  • Abteilung Allgemeiner Vollzugsdienst mit
    • Vollzugsdienstleiter
    • Bereichsleiter
    • Dienstplaner
    • Zentrale
    • Krankenpflegedienst
    • Abteilungsdienst
    • Werkaufsichtsdienst
    • Küche
    • Kammerverwaltung
    • Freizeitabteilung
    • Fahrdienst
    • Pfortendienst
    • Ausbildungsleiter

Gefängnisse für ältere Straftäter

In Baden-Württemberg gibt es in Singen (Hohentwiel) das einzige Gefängnis für ältere Straftäter in Deutschland mit einer Kapazität von 50 Haftplätzen. Es handelt sich um eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Konstanz. Die Gefangenen sind mindestens 63 Jahre alt und verbüßen eine Haftstrafe von mehr als 15 Monaten.

Um den demografischen Wandel auch bei Straftätern angemessen zu berücksichtigen, sind Gefängnisse für ältere Menschen auch in anderen Bundesländern Deutschlands im Gespräch, zum Beispiel für Dülmen in Nordrhein-Westfalen. In einzelnen Ländern gibt es bereits eigene Abteilungen für ältere Straftäter (zum Beispiel Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt – das Kornhaus oder die im November 2015 eröffnete Lebensälterenabteilung der JVA Rheinbach).

Privatisierung

2005 wurde das erste deutsche teilprivatisierte Gefängnis in Hünfeld (Landkreis Fulda, Hessen) eröffnet. Das zweite teilprivatisierte Gefängnis wurde im badischen Offenburg gebaut und Anfang 2009 eröffnet. Ein weiteres öffentlich-privates Partnerschaftsverfahren wird in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Dort nahm im Jahr 2009 in Burg (bei Magdeburg) eine Justizvollzugsanstalt für 600 Häftlinge ihren Betrieb auf.[3]

Bekannte ehemalige Gefängnisse

Siehe auch

Weblinks

Commons: Justizvollzugsanstalten in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Justizvollzugsanstalt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Justizvollzugsanstalten. Definition beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Abgerufen am 8. August 2014.
  2. Wir über uns. Beispiel des Justizvollzugsbeauftragten in NRW (Michael Walter, † 2014). Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. August 2014; abgerufen am 8. August 2014.
  3. mit Flyer Justizvollzugsanstalt Burg