Kampffähigkeit bezeichnet die Konkurrenzfähigkeit einer inneren Ordnung in einem gewaltsamen Konflikt.
Kampffähigkeit setzt sich aus den Fähigkeiten Orientierung, Aufklärung, Planung, Aktion und Reaktion sowie Kommunikation zusammen.[1] Im bewaffneten Konflikt ist das militärische Primärziel, die Kampffähigkeit des Gegners so weit zu verringern, dass er nicht mehr zur Durchführung von zeitlich und räumlich zusammenhängenden Handlungen und zur Fortsetzung des Kampfes bzw. Gefechtshandlung fähig ist. Dies wird durch die Vernichtung von Soldaten, Waffen, Nachschub, Kommunikations- und Befehlsstrukturen erreicht. Kampffähigkeit und Kampf sind Krafterzeugnisse, zu denen nur jener fähig ist, der des Geistes Forderung erfüllt.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Carl von Clausewitz: Vom Kriege. 3 Bände (1832–1834). Nikol, Hamburg 2008, ISBN 978-3-86820-001-0 (clausewitz.com).
- ↑ Vera Strasser: Psychologie der Zusammenhänge und Beziehungen. Julius Springer, Berlin 1921, ISBN 3-642-98188-7, doi:10.1007/978-3-642-98999-5 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).