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Karlfranz Schmidt-Wittmack

From Wickepedia

Karlfranz Schmidt-Wittmack (* 27. Juli 1914 in Charlottenburg; † 23. Oktober 1987 in Ost-Berlin) war ein deutscher Politiker (CDU) und Agent der DDR.

Karlfranz Schmidt-Wittmack (rechts) im Gespräch mit Dietrich, FAZ (links), und Gerald Götting, Generalsekretär der Ost-CDU (1954)

Leben

1938 wurde Karlfranz Schmidt-Wittmack Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 7.014.929). Er war von 1939 bis 1945 bei der Luftwaffe und erreichte den Rang eines Oberleutnants. 1945 und 1946 leistete er ein kaufmännisches Volontariat ab, wurde dann Geschäftsführer und später Inhaber einer Kohlenhandlung in Hamburg. Er war Mitbegründer und von 1946 bis 1948 Vorsitzender der Jungen Union Hamburg. 1947 bis 1949 war er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU und Kreisvorsitzender für Hamburg-Nord. Seit 1948 war er für die „Parteiaufklärung der KPD“ tätig[1] und ab 1952 Informant des Ministeriums für Staatssicherheit, Hauptverwaltung Aufklärung (HVA).

Er wurde über die Hamburger Landesliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) bei der Wahl zum 2. Deutscher Bundestag am 6. September 1953 gewählt, wo er Mitglied im Sicherheitsausschuss wurde. Schmidt-Wittmack war vom 6. Oktober 1953 bis zu seinem Mandatsverlust Mitglied des Deutschen Bundestages.[2]

Schmidt-Wittmack flüchtete mit seiner Familie am 21. August 1954 in die DDR und beantragte dort politisches Asyl. Daraufhin wurde er am 22. August 1954 aus der CDU ausgeschlossen, wodurch er zunächst fraktionsloser Abgeordneter wurde. Die Gründe für sein Niederlassen in der DDR äußerte er auf einer Pressekonferenz des Ausschusses für deutsche Einheit am 26. August 1954 in Ost-Berlin. Er beabsichtigte, unter Umständen der Ost-CDU beizutreten. Auf Antrag von Herrn Dr. Merten aus Bad Godesberg vom gleichen Tag und des Abgeordneten von Brentano im Namen der CDU/CSU-Fraktion vom 4. September an den Bundestagspräsidenten wurde der Verlust des Mandats durch den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags nach Aussprache in der 68. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages am 23. Februar 1955 festgestellt. Die SPD-Fraktion wies den Antrag der CDU/CSU-Fraktion zurück[3]. Die Antragsteller gaben an, dass Schmidt-Wittmack seinen Wohnsitz in Hamburg aufgegeben und sich der Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem deutschen Volk schuldig gemacht habe. Der Abgeordnete Hoogen begründete den Antrag im Namen der CDU/CSU-Fraktion nach Art. 41 Abs. 1 Satz 2 GG festzustellen, ob Schmidt-Wittmack mit seinem Verhalten das Bundestagsmandat verloren hat. Schmidt-Wittmack wurde in diesem Verfahren durch den Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul aus Ost-Berlin vertreten. Dieser gab bei der zuvor am 10. Januar 1955 angesetzten mündlichen Verhandlung im Ausschuss für Wahlprüfung und Immunität an, dass neben seinem Mandanten sich weitere Abgeordnete in Ost-Berlin aufhielten und niedergelassen hätten, darunter Kurt Neubauer aus der SPD-Fraktion. Der Wahlprüfungsausschluss brachte im Fall des Abgeordneten Neubauer vor, dass dieser einen zweiten Wohnsitz in Bonn und im Gegensatz Schmidt-Wittmack keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes unterhalte. Sein Anwalt bestätigte die Angaben der Kriminalpolizei Hamburg, dass seine Mutter den Hamburger Hausstand im Herbst 1954 auflöste. Die Aufgabe des hamburgischen Wohnsitzes soll nach Angaben seines Verteidigers Kaul am 9. Dezember 1954 erfolgt sein. Grund sei die Beschlagnahme Schmidt-Wittmacks Vermögen auf Betreiben der Bundesanwaltschaft. Der Bundesgerichtshof stellte am 3. Dezember 1954 Arrestbefehle und Pfändungsbeschlüsse gegen Schmidt-Wittmack.[4] Am 16. März 1955 legte Schmidt-Wittmack Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Eine mündliche Verhandlung fand am 20. März 1956 statt. Am 3. Mai 1956 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages zu Recht festgestellt hat, dass Schmidt-Wittmack durch Aufgabe seines Hausstandes in Hamburg keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes innehatte und der Verlust der Wählbarkeit zur gleichen Zeit den Verlust des Abgeordnetenmandats zur Folge hat.[5]

1955 bis 1976 war Schmidt-Wittmack Vizepräsident der Kammer für Außenhandel der DDR. Er gehörte seit 1962 der CDU der DDR an und war ab 1964 Mitglied des Hauptvorstandes.[2] 1977 ging er in den Ruhestand. Ab 1979 war er stellvertretender Vorsitzender des Freundschaftskomitees DDR – Österreich.

Er erhielt mehrere DDR-Auszeichnungen, u. a. wurde er 1984 mit der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold ausgezeichnet.[6][7]

Werk

Veröffentlichung

1954: So geht es nicht weiter. Kongress-Verlag, Berlin 1954.

1956: Wann finden sie den Mut zu reden?. Nationale Front d. demokratischen Deutschland, Berlin 1956.

Literatur

  • Helmut Stubbe da Luz: Karlfranz Schmidt-Wittmack. Der taktisch zurückbeorderte Perspektivspion in Heldenhafte „Tschekisten“? „Kundschafter des Friedens“? Hamburger Politiker als DDR-Spione im Kalten Krieg : Begleitband zur Ausstellung Hamburger Politiker als DDR-Spione im Kalten Krieg in der Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg 2015, ISBN 978-3-86818-077-0, S. 282–325.

Weblinks

Commons: Karlfranz Schmidt-Wittmack – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Markus Wolf: Spionagechef im geheimen Krieg: Erinnerungen. List Verlag GmbH, München 1997, ISBN 3-471-79158-2.
  2. 2.0 2.1
    1. WEITERLEITUNG Vorlage:BibISBN/3770052242
  3. Sitzungsprotokoll der 68. Sitzung des Deutschen Bundestages Abruf am 25. November 2020
  4. BT Drucksache 02/1197 Abruf am 25. November 2020
  5. BVerfG Urt. v. 3. Mai 1956 - 1 BvC 1/55; BVerfGE 5, 2 Abruf am 17. Oktober 2017
  6. Neues Deutschland. 2. Mai 1984, S. 2.
  7. Helmut Stubbe da Luz: Karlfranz Schmidt-Wittmack. Der taktisch zurückbeorderte Perspektivspion in Heldenhafte „Tschekisten“? „Kundschafter des Friedens“? Hamburger Politiker als DDR-Spione im Kalten Krieg : Begleitband zur Ausstellung Hamburger Politiker als DDR-Spione im Kalten Krieg in der Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg 2015, ISBN 978-3-86818-077-0, S. 284