Das Kennzeichenabkommen (offiziell Multilaterales Garantieabkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros) vereinfachte den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa. Seit Inkrafttreten des Abkommens kann bei Fahrten in die Unterzeichnerländer auf eine Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr („Grüne Karte“) verzichtet werden. Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung gilt das Autokennzeichen des Herkunftslandes. Das Abkommen basiert auf der Ersten Kfz-Richtlinie (Richtlinie 72/166/EWG) aus dem Jahr 1972. Es wurde am 15. März 1991 unterzeichnet und gilt für Unfallschäden, die nach dem 1. Juni 1991 entstanden.[1] Die Grundsätze des Abkommens gelten in der Geschäftsordnung des Rates der Büros (Internal Regulations of the Council of Bureaux) von 2003 weiter, die auf dem Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten beruht.[2]
Mitglieder
Unterzeichnerstaaten sind:
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
- Andorra
- Serbien[3]
Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 91/323/EWG: Entscheidung der Kommission vom 30. Mai 1991 zur Durchführung der Richtlinie 72/166/EWG des Rates betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (PDF)Error in template * unknown parameter name (Vorlage:CELEX): "zugriff"
- ↑ 2003/564/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 2003 zur Durchführung der Richtlinie 72/166/EWG des Rates in Bezug auf die Kontrolle der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (PDF)Error in template * unknown parameter name (Vorlage:CELEX): "zugriff"
- ↑ Green card[[Category:Articles containing explicitly cited English-language text]]. Abgerufen am 29. November 2021.