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Kernbrennstoffsteuer

From Wickepedia

Die Kernbrennstoffsteuer (umgangssprachlich Brennelementesteuer) war eine nachträglich als verfassungswidrig eingestufte Steuer in Deutschland, die von Betreibern von Kernkraftwerken in den Jahren 2011 bis 2016 erhoben wurde. Im Juni 2017 ordnete das Bundesverfassungsgericht die Rückzahlung der eingenommenen Gelder an.[1]

Im Zuge der Einigung mit den Energiekonzernen zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken brachten die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP den Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) in den Deutschen Bundestag ein. Darin wurde eine Steuer für Brennelemente vorgesehen, die ab 2011 eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. € bringen sollte.[2] Das Kernbrennstoffsteuergesetz trat am 1. Januar 2011 in Kraft (§ 13 KernbrStG). Besteuert wurde der Verbrauch von Kernbrennstoff im Sinne von § 2 KernbrStG (Uran-233 und -235 sowie Plutonium-239 und -241), der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wurde. Die Steuer entstand, wenn der Brennstoff erstmals in einem Kernreaktor eingesetzt wurde, und betrug 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff (§ 3 KernbrStG). Das Gesetz lief am 31. Dezember 2016 aus und wurde für die noch bis 2022 laufenden Kraftwerke nicht verlängert. Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Die Linke ab, die Steuer beizubehalten.[3]

Politische Diskussion

Die Einführung einer Brennelementesteuer wurde länger von einigen politischen Gruppen, zum Beispiel Atomkraftgegnern, gefordert. Die Bundestagsfraktion der SPD beantragte am 6. Juli 2010 die Einführung einer Brennelementesteuer. Ziel war es, durch die Brennelementesteuer für Stromerzeuger die wirtschaftliche Attraktivität längerer Laufzeiten von Kernkraftwerken zu verringern.[4]

Die Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 veranlasste die Bundesregierung, ihre Atompolitik zu ändern. Wenige Tage nach dem Beginn der Katastrophe verkündete sie ein dreimonatiges Atom-Moratorium; die vier deutschen Kernkraftwerk-Betreiber schalteten ältere Kraftwerke ab. Die Bundesregierung erwog zunächst, die Brennelementesteuer im Zuge der Energiewende bzw. der Zurücknahme der Laufzeitverlängerung abzuschaffen. Am 30. Juni 2011 beschloss der Deutsche Bundestag einen Atomausstieg bis 2022 unter Beibehaltung der Brennelementesteuer für die Geltungsdauer des Gesetzes, also bis Ende 2016.

Nichtigkeit des Gesetzes

Am 31. Mai 2011 kündigte E.ON eine Klage gegen die Brennelementesteuer an.[5] Am 30. Juni 2011 äußerte der Verfassungsrechtler Ulrich Battis (Humboldt-Universität zu Berlin) in einem ZDF-Interview die Auffassung, die Bundesregierung habe in Sachen Brennelementesteuer „ganz schlechte Karten“.[6] Nach E.ON kündigten auch RWE und EnBW an, zu klagen, und verwiesen u. a. darauf, dass dem Bund die Zuständigkeit zur Einführung einer solchen Steuer fehle.[7]

Am 19. September 2011 bezweifelte das Finanzgericht Hamburg die Gesetzgebung des Bundes für die Kernbrennstoffsteuer, da sie keine Verbrauchsteuer sei und der Bund nicht einfach neue andere Steuern einführen dürfe. Das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart urteilte hingegen in zwei im Januar 2012 veröffentlichten Beschlüssen, die vom Bund erhobene Steuer sei verfassungsgemäß und europarechtskonform. Die vom Finanzgericht Hamburg gewährte Aussetzung der Steuerzahlungen wurde jedoch vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25. November 2014 aufgehoben, die Steuer war also bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin zu entrichten. Ob die Steuer zulässig war, ließ der Bundesfinanzhof offen.[8]

Der Europäische Gerichtshof befand am 4. Juni 2015, dass die deutsche Kernbrennstoffsteuer nicht gegen EU-Richtlinien verstieß.[9] Jedoch entschied das Bundesverfassungsgericht am 13. April 2017, dass die Brennelementesteuer nicht der deutschen Verfassung entsprach und vereinnahmte Steuern zurückgezahlt werden müssen. Zwar dürfe der Bund jederzeit neue Verbrauchssteuern einführen, die Kernbrennstoffsteuer sei jedoch keine Verbrauchsteuer gewesen, da sie nicht den erzeugten Strom besteuert habe, sondern die dafür verwendeten Produktionsmittel. Ein freies Steuererfindungsrecht komme weder dem Bund noch den Ländern zu. Die Steuer sei „von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten“ belastet gewesen. Deswegen könne man auch nicht wie in anderen Fällen darauf verzichten, das Gesetz für von Anfang an nichtig zu erklären.[10][11]

Steueraufkommen

Die Einnahmen durch die Kernbrennstoffsteuer für den Bundeshaushalt betrugen[12]:

Jahr Einnahmen
in Mio. €
Erzeugte Strommenge
in Mrd. kWh[13]
Steuer
in Cent je kWh
2011 922 108,0 0,85
2012 1.577 99,5 1,58
2013 1.285 97,3 1,32
2014 708 97,1 0,73
2015 1.371 91,8 1,52
2016 422

Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes waren diese Beträge zurückzuzahlen. So wurde 2014 aufgrund entsprechender Urteile bereits ein Teil der Steuer zurückgezahlt.[14] Nachdem der Bundesfinanzhof die Weiterzahlung der Steuer trotz laufender Verfahren angeordnet hatte, überwiesen die Betreiber von deutschen Kernkraftwerken im Dezember 2014 insgesamt etwa 2,5 Milliarden Euro an den Bund.[15] Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss der Bund 6,3 Milliarden Euro zurückzahlen.

Das Steueraufkommen je kWh schwankte, da nicht die Strommenge besteuert wurde, sondern das Einsetzen neuer Brennelemente. Da in den Kraftwerken jährlich nur ein Teil des Kernbrennstoffes ersetzt werden muss, schwankt die Zahl neu eingesetzter Brennelemente. Darüber hinaus war nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Kernbrennstoffsteuergesetzes[16] der Austausch nachweislich defekter Brennstäbe steuerbefreit, auch wenn der defekte Brennstab bereits teilweise abgebrannt und damit zur Stromerzeugung genutzt worden war. Der Kernkraftgegner Jochen Stay kritisierte, die Kraftwerksbetreiber hätten 2016 durch eine Verschiebung von Brennelementewechseln in die Zeit nach dem Auslaufen des Gesetzes zwischen 700 und 750 Millionen Euro gespart.[17][18] Durch das Urteil des Verfassungsgerichts wurde die Frage einer Steuerersparnis müßig, da die gezahlte Steuer gänzlich erstattet werden muss.

Literatur

Weblinks

  • Gesetzestext Kernbrennstoffsteuergesetz
  • Berichte und Kommentare zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
    • Wolfgang Janisch: Bundesverfassungsgericht fährt dem Bund in die Parade. Karlsruhe hat die Brennelementesteuer für ungültig erklärt. Die Atomkonzerne bekommen jetzt viel Geld zurück. Ärgerlich ist das Urteil aber aus einem anderen Grund. In: sueddeutsche.de.
    • David Böcking: Als Wolfgang Schäuble einmal zu kreativ wurde. Die Atomsteuer ist verfassungswidrig - dieses Urteil kostet den Steuerzahler nun Milliarden. Noch unangenehmer ist die Kritik der Karlsruher Richter: Der Staat habe ohne ausreichende Grundlage eine neue Steuer erfunden. In: spiegel.de.
    • Alexander Armbruster: Die Milliarden der Atomkonzerne. Deutschlands Atomkonzerne bekommen Milliarden Euro zurück. Dass sie die überhaupt bezahlen mussten, hat sehr politische Gründe. In: FAZ.net.

Einzelnachweise

  1. bundesverfassungsgericht.de: Urteilsbegründung zum Beschluss vom 13. April 2017 (2 BvL 6/13)
  2. Deutscher Bundestag: Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG), Drs-Nr. 17/3054 vom 28. September 2010 (PDF; 143 kB)
  3. bundestag.de: Linke scheitert mit einem Antrag auf Erhalt der Brennelementesteuer
  4. Deutscher Bundestag Drucksache 17/2410 (PDF; 126 kB)
  5. E.on will gegen Brennelementesteuer klagen
  6. heute.de: 30. Juni 2011@2Vorlage:Toter Link/www.heute.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. „Die Knackpunkte, auf die sich die Unternehmen berufen, sind Eigentum und Berufsfreiheit. Sie sagen, die ihnen zugestandenen Reststrommengen für Atomkraftwerke seien ihr Eigentum, das durch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützt sei. In dieses Eigentumsrecht jedoch greife die Regierung ein, die Begründung in dem Gesetz dazu ist ganz karg. Dort heißt es nur, das ganze sei verhältnismäßig.“ … „Aber der Hintergrund ist ja der, dass es schon beim ersten Ausstieg eine Vereinbarung gab, in der schriftlich festgelegt wurde, dass es keine neue Steuer gibt. Jetzt hat man 2010 wieder eine Vereinbarung gemacht und da hat man gesagt, es gibt die Verlängerung, aber dafür erheben wir eine neue Steuer. Aber in dem Gesetz kommt das nicht vor, also das Gesetz, das die Laufzeiten verlängert hat.“
  7. http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/enbw-der-naechste-klagt-gegen-die-brennelementesteuer_aid_646185.html „Nach eingehender Prüfung würden sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Einwände geltend gemacht. So hätten externe Gutachter die Rechtsauffassung der EnBW bestätigt, wonach unter anderem dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehle und das Gesetz gegen die Konsensvereinbarung von 2001 verstoße. In dieser habe sich die Bundesregierung gegenüber den Betreibern verpflichtet, keine einseitigen Maßnahmen zulasten der Kernenergie zu ergreifen.“
  8. http://www.sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/rechtsprechung/5121-bfh-kein-vorlaeufiger-rechtsschutz-gegen-kernbrennstoffsteuer-bfh-kein-vorlaeufiger-rechtsschutz-gegen-kernbrennstoffsteuer
  9. http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=C-5/14
  10. 2 BvL 6/13. Bundesverfassungsgericht, 7. Juni 2017.
  11. Als Wolfgang Schäuble einmal zu kreativ wurde. Spiegel online, 7. Juni 2017.
  12. Swantje Fiedler: Kernbrennstoffsteuer nach 2016. In: Kurzanalyse im Auftrag von Naturstrom AG. FÖS, September 2016, abgerufen am 16. Dezember 2016.
  13. https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/Energie/Erzeugung/Tabellen/Bruttostromerzeugung.html
  14. Reuters: E.ON und RWE erhalten Brennelemente-Steuer vorläufig zurück, 20. Mai 2014
  15. FAZ.net: Bund kam schon 2014 ohne neue Schulden aus
  16. https://www.gesetze-im-internet.de/kernbrstg/__5.html
  17. deutschlandfunk.de: Streit um Brennelementesteuer abgerufen am 7. Januar 2017
  18. .ausgestrahlt: AKW-Betreiber tricksen bei Brennelemente-Steuer abgerufen am 7. Januar 2017