Der Begriff Klassenjustiz wird unter anderem[1] von Marxisten zur Charakterisierung der Justiz als Instrument der Klasse der Herrschenden (Kapitalisten) im Klassenkampf zur Aufrechterhaltung der Klassengesellschaft bezeichnet. Im Realsozialismus wurde der Begriff der Klassenjustiz als Beschreibung der eigenen Justiz hingegen positiv verwendet. Im demokratischen Rechtsstaat gilt der Gleichheitssatz, der eine Klassenjustiz im Sinne einer unterschiedlichen rechtlichen Behandlung Angehöriger unterschiedlicher Klassen verbietet.
Recht und Justiz im Marxismus
Nach Karl Marx wäre seit Denkern wie Machiavelli, Hobbes, Spinoza, „die Macht als Grundlage des Rechtes dargestellt worden …; womit die theoretische Anschauung der Politik von der Moral [emanzipierte].“ Im achtzehnten und 19. Jahrhundert wäre „das gesamte Recht auf das Privatrecht … und dies auf eine ganz bestimmte Macht, die Macht der Privateigentümer, reduziert“ worden.[2]
Marx stellt in der Kritik des Gothaer Programms die Frage, ob die ökonomischen Verhältnisse durch Rechtsbegriffe geregelt werden, oder ob nicht umgekehrt die Rechtsverhältnisse aus den ökonomischen entspringen.[3] Nach Marx´ Theorie ist die Justiz ein Teil des gesellschaftlichen „Überbaus“, der sich aus der ökonomischen Basis erhebt. Das Recht kann demnach „nie höher sein als die ökonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft.“[4]
- „Die Gesamtheit [der] Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, [welchem] bestimmte gesellschaftliche Bewusstseinsformen entsprechen.“[5]
Der „Standpunkt der juristischen Illusion“ betrachte „nicht das Gesetz als Produkt der materiellen Produktionsverhältnisse, sondern umgekehrt die Produktionsverhältnisse als Produkt des Gesetzes.“[6]
Nach Marx könne das Recht „seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehn“, die ungleichen Individuen, dies sind die Menschen nach Marx, „sind nur an gleichem Maßstab meßbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt, sie nur von einer bestimmten Seite faßt, … von allem andern absieht.“ Gleiches Recht wäre in der kapitalistischen Produktion ungleiches Recht.[7] Diese Missstände wären auch in der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft unvermeidbar, „wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft nach langen Geburtswehen hervorgegangen ist.“[7]
- „[Erst in einer] höheren Phase der kommunistischen Gesellschaft, nachdem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der Arbeit, damit auch der Gegensatz geistiger und körperlicher Arbeit verschwunden ist; nachdem die Arbeit nicht nur Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbedürfnis geworden; nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihre Produktivkräfte gewachsen und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fließen – erst dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahne schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“[7]
Sozialstruktur und Strafvollzug
Dass die sogenannten "unteren Klassen" in den letzten 200 Jahren sehr viel häufiger und länger inhaftiert wurden als Angehörige der sogenannten "höheren Klassen", wurde bereits in den 1930er Jahren in einer Untersuchung des Frankfurter Instituts für Sozialforschung, Georg Rusche/ Otto Kirchheimer: Sozialstruktur und Strafvollzug, festgestellt. Aktuellere Untersuchungen wie die des Philosophen Michel Foucault, Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, und des Soziologen Loïc Wacquant Bestrafen der Armen. Zur neoliberalen Regierung der Unsicherheit, knüpfen an dieser Studie an.
In der Weimarer Republik
Der Justiz der Weimarer Republik wird angelastet, „auf dem rechten Auge blind“ gewesen zu sein, d. h. Taten rechtsextremer Straftäter milde, diejenigen der Linksextremen jedoch mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt zu haben.[8] Deutlich wird das an der von Emil Julius Gumbel in seinem Buch Vier Jahre politischer Mord aufgestellten Statistik, die deutlich macht, dass die Höhe der Strafen von linken Straftätern ein Vielfaches jener von rechts ausmacht.[9]
Ein Grund hierfür war, dass die Beamten- und Richterschaft nach dem Ende des Kaiserreichs nicht entlassen wurde, sondern in ihren Ämtern verblieb. Die Richter standen in der Mehrheit konservativen politischen Positionen nahe.[10] So sprachen in der Weimarer Republik Richter Recht, die vorher noch Sozialdemokraten bekämpft hatten.
Von linker Seite wurde der Justiz der Weimarer Republik daher vielfach der Vorwurf der Klassenjustiz gemacht.[11]
Klassenjustiz im Realsozialismus
Das Strafrecht in der DDR sollte dazu dienen, dass „die Arbeiterklasse“ „den Aufbau des Sozialismus“ vollendet (Eingangssatz des DDR-Strafgesetzbuchs).
Neben einer Vielzahl von Strafvorschriften, die dem Rechtsstaatsprinzip nicht entsprachen, war vor allem die Rechtspraxis ein wirksames Mittel, den angestrebten Zwang auszuüben.
Literatur
Zur marxistischen Verwendung des Begriffs
- Rechtsstaat und Klassenjustiz : Texte aus der sozialdemokratischen "Neuen Zeit" 1883 - 1914, hrsg. und mit einem Anh. vers. von Detlef Joseph, Freiburg [Breisgau] [u. a.] : Haufe, 1996
- Ernst Fraenkel: Zur Soziologie der Klassenjustiz, Berlin 1927, auch in: ders., Gesammelte Schriften, Band 1, Recht und Politik in der Weimarer Republik, hrg. von Hubertus Buchstein, Baden-Baden: Nomos, 1999, S. 177–211
- Friedrich K. Kaul: … ist zu exekutieren! Ein Steckbrief der deutschen Klassenjustiz. Verlag Neues Leben, Berlin 2006, ISBN 978-3-355-01724-4.
- Karl Liebknecht, Rechtsstaat und Klassenjustiz, in Gesammelte Reden und Schriften, Berlin 1960–1961, Band II, S. 35 ff.
- Rolf Geffken, Klassenjustiz, Frankfurt, Marxistische Taschenbücher, 1972
- Rolf Geffken, Zurück zur Klassenjustiz ? (2007) in: Rosa Luxemburg Gesellschaft: Zurück zur Klassenjustiz ?
Zur Klassenjustiz im Realsozialismus
- Hermann Wentker: Die Errichtung der Klassenjustiz nach 1945 in der SBZ/DDR in diktaturvergleichender Perspektive. Institut für Zeitgeschichte, Außenstelle Potsdam.
- Petra Weber: Justiz und Diktatur: Justizverwaltung und politische Strafjustiz in Thüringen 1945-1961. In: Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte. Bd. 46, München 2000.
- Hermann Wentker (Hrsg.): Volksrichter in der SBZ/DDR 1945 bis 1952. Eine Dokumentation. München 1997.
Zur politischen Verwendung des Begriffs
- Friedrich-Martin Balzer (Hrsg.): Justizunrecht im Kalten Krieg. Die Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung im Düsseldorfer Prozess 1959/60. PapyRossa Verlag, Köln 2006, ISBN 3-894383-41-0.
- Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht 1954-1975. Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts. Aufbau-Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-351024-80-0.
- Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht 1975-1995. Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts. Aufbau Verlag, Berlin 1999. ISBN 3351024819
- Ralf Dahrendorf, Bemerkungen zur sozialen Herkunft und Stellung der Richter an Oberlandesgerichten. Ein Beitrag zur Soziologie der deutschen Oberschicht, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 5, S. 260–275; wieder abgedruckt in: Gesellschaft und Freiheit, München, S. 176–196.
Zur historischen Dimension in Großbritannien
- Peter Linebaugh: The London Hanged. Crime and Civil Society in the Eighteenth Century. Verlag Verso, London 2003, ISBN 1-85984-638-6.
- Analyse der britischen Justiz des 18. Jahrhunderts in Bezug auf die Sozialstruktur der Verurteilten; Rezension unter [12]
Zur Verknüpfung von Sozialstruktur und Strafvollzug:
- Michel Foucault: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses Frankfurt a. M. 1976
- Georg Rusche, Otto Kirchheimer: Sozialstruktur und Strafvollzug, Frankfurt a. M./ Köln 1974
- Loïc Wacquant: Bestrafen der Armen. Zur neoliberalen Regierung der Unsicherheit, Opladen/ Berlin/ Toronto 2009
Einzelnachweise
- ↑ Die Welt-Online: Urteil im Lustreisen-Prozess Ex-VW-Betriebsrat Volkert muss hinter Gitter
- ↑ Vgl. Marx, Engels, Die deutsche Ideologie, MEW 3: 304
- ↑ Marx, Kritik des Gothaer Programms, MEW 19: 18
- ↑ Marx, Kritik des Gothaer Programms, MEW 19: 18
- ↑ Marx, Kritik der politischen Ökonomie, MEW 13: 8f.
- ↑ Marx, Das Kapital I, MEW 23: 643 Anm. 73
- ↑ 7.0 7.1 7.2 Vgl. Marx, Kritik des Gothaer Programms, MEW 19: 21
- ↑ Gotthard Jasper: Justiz und Politik in der Weimarer Republik, in: VfZG, Heft 2, 1982. S. 167ff. (PDF).
- ↑ Für Gumbel waren es Beispiele für Klassenjustiz, Vier Jahre Mord, Berlin 1922, S. 87.
- ↑ Gotthard Jasper: Justiz und Politik in der Weimarer Republik, VfZG, Heft 2, 1982. S. 198.
- ↑ Gotthard Jasper: Justiz und Politik in der Weimarer Republik, VfZG, Heft 2, 1982. S. 199.
- ↑ geschichte-transnational: Rezension zu: Peter Linebaugh: The London Hanged. …