Ein Kommissar (von lat. commissarius = „Beauftragter“), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von frz. commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in stellvertretender Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt und gab es zum Beispiel Königliche Kommissare, Landes-,[1] Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Polit-, Regierungskommissare und Bischöfliche Kommissare.
Der Begriff steht zu lat.: commissare = „entsenden“, „beauftragen“ und ist in beiden Bedeutungen des heutigen Worts Kommission zu verstehen: Als Person, die in einem Gremium stellvertretend handelt, oder in kommissarischer Aufgabenwahrnehmung handelt als Kommissionär. In diesem Sinn ist auch der Begriff EU-Kommissar (Regierungsmitglied der EU) zu verstehen.
Kommissarische Amtsausübung
In Politik, Verwaltung und Wirtschaft und beliebigen Organisationen (z. B. Vereinen und kirchlichen Strukturen) kann Verantwortung zwischenzeitlich bzw. vorläufig an einzelne Personen übertragen werden; beispielsweise bei Ausfall eines Verantwortungsträgers durch ernste Erkrankung. Man spricht dann beispielsweise von einem „kommissarischen Abteilungsleiter“ oder einem „kommissarischen Landrat“. Gegebenenfalls muss dies auch im Geschäftsverkehr (bei der Unterschrift mit Dienstfunktion) angezeigt werden, um zu unterstreichen, dass die betreffende Person zwar interimsweise mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte beauftragt, jedoch nicht zu langfristigen Entscheidungen ermächtigt ist.
Heutige Bezeichnungen
- In der Europäischen Union werden die Mitglieder der Europäischen Kommission umgangssprachlich auch als Kommissare bezeichnet. Die Funktion ist grob vergleichbar mit der eines Ministers in einer Regierung.
- Polizeikommissar resp. Polizeikommissar sind Amtsbezeichnungen des gehobenen Dienstes in der Polizei der Deutschland. Sie sind der Schutzpolizei bzw. der Kriminalpolizei zugeordnet. Zahlreiche Fernsehserien, wie zum Beispiel „Der Kommissar“ haben dazu geführt, dass im deutschen Sprachgebrauch unter Kommissar ein (leitender) Ermittler der Kriminalpolizei verstanden wird. Die Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei im gehobenen Dienst sind im Einzelnen: Polizei-/Kriminalkommissar, ‑oberkommissar, ‑hauptkommissar und Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar.
- In der Bundeszollverwaltung ist ein Zollkommissar der Leiter eines Zollkommissariates.
- Gemäß der bayerischen Gymnasialordnung gibt es die „Ministerialkommissärin“ und den „Ministerialkommissär“, die das Kultusministerium als Vorsitzende der Abiturprüfungskommission an Stelle des Schulleiters einsetzen kann.
- In Österreich wickelt der Notar als Gerichtskommissär den Großteil eines Verlassenschaftsverfahrens ab, die Entscheidungen fällt aber der Richter.
- Kommissäre sind in der Schweiz und in Süddeutschland Beauftragte von Sportorganisationen.[2]
- Kommissär war ein polizeilicher Dienstrang in der gesamten Schweiz, wird heute aber nur noch im Kanton Basel-Stadt verwendet.[2] Friedrich Dürrenmatt legte Wert darauf, dass in seinem Buch „Der Richter und sein Henker“ Kommissär Bärlach eine Rolle spielt.
- In der Schweiz ist Kommissär die Bezeichnung für einen Beauftragten in verschiedensten, vom kantonalen Recht festgelegten Funktionen; das Wort kommt auch in Zusammensetzungen wie Regierungs-, Zivil-, Bezirks-, Steuer-, Weinbau-, Feld-, Bienenkommissär vor.[2]
- In den Provinzen der Niederlande führt der Vorsitzende des Kabinetts (Gedeputeerde Staten) den Titel Königlicher Kommissar (Commissaris van de Koning). Sein Rang entspricht in etwa dem eines Gouverneurs.
- Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen, welche außer den Notaren, Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.
- Commissaires de Police heißen in Frankreich (leitende) Ermittler der Kriminalpolizei.
- Commissioner ist der einem Konsul entsprechende Rang, den Diplomaten eines Commonwealth-Landes in einem anderen Land des Commonwealth bekleiden. Die Dienstsitze dieser Kommissare heißen jedoch Konsulate und nicht Kommissionen – im Unterschied zu den Hochkommissionen.
In der österreichischen Polizei gibt es – entgegen so mancher Fernsehserie – keinen Dienstgrad „Kommissar“. Allerdings existieren Beamte des rechtskundigen Dienstes, die die Amtsbezeichnung Kommissär und Oberkommissär tragen. Diese sind jedoch Polizeijuristen, deren Aufgabenspektrum nur teilweise mit dem der Kommissare in Deutschland deckungsgleich ist. Die Aufgaben der Kommissare werden im Regelfall von Inspektoren, aber auch von Offizieren wahrgenommen.
Historische Bezeichnungen
- In Norddeutschland vor allem im 18. Jahrhundert häufiger belegbarer Begriff, verwendet im Sinne von „Beauftragter“. Als „Cammer-Commissair“ bezeichnete man jemanden, der als fürstlicher Pächter oder Verwalter dessen Interesse in einer Gutswirtschaft vertrat, ob auf eigene oder auf Rechnung des Eigners, ist dabei nicht hinreichend gesichert. Später nannte man solche Personen allgemein Amtmann.
- Das Erzbistum Mainz war bis 1803 in Kommissariate gegliedert, die von einem Erzbischöflichen Kommissar geleitet wurden.[3]
- In der Armee des Deutschen Reiches sowie in der Schweiz gab es früher den Kriegskommissar beziehungsweise (schweizerisch) Kriegskommissär, der sich um Verpflegung und Transport der Truppen kümmerte.
- In der österreichischen Armee und Marine war Kommissar so viel wie Zahlmeister.
- In der ehemaligen Sowjetunion zur Zeit Lenins und Stalins wurde die Bezeichnung für Regierungsminister in der Form eines Volkskommissars gebraucht.
- Vgl. zum Politkommissar in der Roten Armee (auch politische Kommissare): Politoffizier und den Kommissarbefehl Hitlers
- Im Deutschen Reich (1871–1945) wurde der Begriff Reichskommissar für Beauftragte von Reichsregierungen oder Reichsbehörden verwendet. Reichskommissare wurden für zentrale staatliche Orte oder große zivile Territorien mit Machtbefugnissen ausgestattet, um komplexe Verwaltungsaufgaben zu übernehmen.
Siehe auch
- Beigeordneter, Dezernent (Ämter auf kommunaler Ebene)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Siehe beispielsweise Landeskommissärbezirk
- ↑ 2.0 2.1 2.2 Hans Bickel, Christoph Landolt: Schweizerhochdeutsch. Wörterbuch der Standardsprache in der deutschen Schweiz. 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. Hrsg. vom Schweizerischen Verein für die deutsche Sprache. Dudenverlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-411-70418-7, S. 52.
- ↑ Georg May: Die Organisation von Gerichtsbarkeit und Verwaltung in der Erzdiözese Mainz vom hohen Mittelalter bis zum Ende der Reichskirche, Band 2: Die Kommissariate. Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 2004, ISBN 3-929135-44-2.