Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein unabhängiges Gremium zur Beratung der deutschen Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministeriums in Fragen der Sicherheit von Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Kommission für Anlagensicherheit ist das Nachfolgegremium der Störfall-Kommission (SFK) und des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit (TAA).
Die Mitarbeit in der KAS und ihren Untergremien ist ein persönliches Ehrenamt. Eine Vertretung ist daher nicht möglich.
Aufgaben der Kommission
Die Aufgaben der KAS sind in § 51a BImSchG geregelt. Zu ihnen gehört das gutachtliche Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit. Dies erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus besonderem Anlass. Darüber hinaus schlägt die KAS dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln, Technische Regeln für Anlagensicherheit – TRAS) unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Nach Anhörung der für die Anlagensicherheit zuständigen obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diese Regeln im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Kommission für Anlagensicherheit überprüft innerhalb angemessener Zeitabstände, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ob die veröffentlichten sicherheitstechnischen Regeln weiterhin dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die KAS erarbeitet und veröffentlicht auch Leitfäden, Berichte und Arbeitshilfen zu Themen der Anlagensicherheit. Darüber hinaus wertet sie sicherheitstechnisch relevante Ereignisse und die Berichte der Sachverständigen nach § 29a BImSchG aus.
Zusammensetzung
In die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beruft das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neben Vertretern der beteiligten Bundesbehörden sowie der für den Immissions- und Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden, Vertreter insbesondere aus folgenden Bereichen:
- der Wissenschaft,
- der Umweltverbände,
- der Gewerkschaften,
- der Sachverständigen nach § 29a BImSchG,
- der zugelassenen Überwachungsstellen nach § 17 Abs. 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG),
- der Berufsgenossenschaften,
- der beteiligten Wirtschaft,
- der nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und § 21 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzten Ausschüsse.
Die Kommission für Anlagensicherheit setzt sich in der laufenden, 6. Berufungsperiode aus 25 Sachverständigen zusammen. Der aktuelle Vorsitzende der KAS ist Stephan Kurth vom Öko-Institut in Darmstadt. Er wurde in der konstituierenden Sitzung der KAS für die 5. Berufungsperiode im November 2017 gewählt und in der konstituierenden Sitzung für die 6. Berufsperiode am 8. September 2021 ohne Gegenkandidaten einstimmig im Amt bestätigt. Er folgte im Vorsitz Thomas Schendler von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), der in der dritten und vierten Berufungsperiode den Vorsitz innehatte. Eine Wiederwahl für den Vorsitz in der KAS ist, laut der Geschäftsordnung der KAS, nur einmal möglich.
Eine Berufungsperiode dauert drei Jahre. Eine erneute Berufung in die KAS oder in eines der Untergremien ist möglich.
Die fünfte Berufungsperiode sollte im November 2020 enden, wurde aber vom BMU wegen der Corona-Pandemie bis zum 7. September 2021 verlängert.
Vorsitzende der Kommission
- 2005 – 2011: Christian Jochum
- 2011 – 2017: Thomas Schendler
- seit 2017: Stephan Kurth
Quellen
- Geschäftsordnung der KAS (PDF, 363 kB)
- Liste der Mitglieder in der KAS
Weblinks
- Kommission für Anlagensicherheit mit Veröffentlichungen der Kommission für Anlagensicherheit, der Störfall-Kommission und des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit
- KAS bei bmu.de
- Aktuelle Berufungsperiode – Bekanntmachung des BMU
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