Unter Konkursware – auch Insolvenzware genannt – versteht man Waren, welche zur Erhöhung der Insolvenzmasse durch einen Insolvenzverwalter herangezogen werden.
Begriffliche Abgrenzung
Unter Konkurswaren versteht man Waren, die aus dem Konkurs oder der Insolvenz eines Handelsunternehmens stammen. Ursprünglich wurden diese Produkte von einem Händler regulär über den Hersteller oder einen Wiederverkäufer bezogen, anschließend vom Händler bezahlt und an Lager gelegt. Sie gehören entsprechend zum Eigentum der Firma des Händlers. Verfügt nun der Händler nicht mehr über ausreichend liquide Mittel, um die Kosten der Firmenführung zu decken, spricht man von einem Konkurs. Konkurs bedeutet, dass die Firma derzeit zahlungsunfähig ist, jedoch noch über Werte verfügt, welche zum Ausgleich der noch offenen Forderungen herangezogen werden können. Sind zum Zeitpunkt des Konkurses im Lager des Händlers noch Waren vorhanden, können diese entsprechend zu Konkurswaren deklariert werden.
Um die Waren leichter liquidieren zu können, werden Konkurswaren zu einem Verkaufspreis angeboten, der bisweilen deutlich unter dem ursprünglichen Einkaufspreis liegt. Vorrangiger Grund für einen derart günstigen Verkauf der hochwertigen Waren ist der hohe Kostenpunkt, den die Lagerung von Waren verursacht sowie der lange Zeitraum bis zum Verkauf der Waren bei einem Angebot zum regulären Preis. Während dieses Zeitraumes könnte die Firma nicht aufgelöst werden, wodurch alle laufenden Firmenkosten ebenfalls weiterhin anfallen. Als Folge würde der Konkurs in die Insolvenz (vollständige Zahlungsunfähigkeit) führen. Die entstehenden Mehrkosten einer weiteren Lagerhaltung und Firmenführung liegen dabei deutlich über dem Verlust, welcher aus dem günstigeren Verkauf der Waren resultiert.
Durch den niedrigen Einkaufspreis ergibt sich zumeist schnell der Kontakt zu einem potentiellen Käufer. Zahlreiche Händler haben sich auf das Geschäft mit Konkursen und Restposten spezialisiert und kaufen ganze Posten auf. Erhältlich sind Konkurswaren anschließend in Rest- und Sonderpostenmärkten, welche die Waren durch den niedrigen Einkaufspreis zu deutlich geringeren Preisen anbieten können, als es der ursprüngliche Händler gekonnt hätte. Konkurswaren sollten jedoch nicht mit Restpostenwaren oder B-Ware-Artikeln verwechselt werden. Restposten sind, wie der Name bereits sagt, die restlichen Artikel einer speziellen Produktart, die in dieser Form nicht mehr hergestellt wird, während sich B-Ware-Artikel aus Rückläufern, Posten mit Schadensfällen und Fehlproduktionen zusammensetzen.
Vorteile der Konkursware
Die Konkursware unterscheidet sich in der Qualität nicht notwendig von einer üblichen Handelsware, wird aber aus Sicht des Kunden unter Wert angeboten. Für den Insolvenzverwalter und das im Konkurs befindliche Unternehmen bedeutet das niedrigere Lagerkosten bis zu deren endgültigem Wegfall bei gleichzeitiger Erhöhung der Barmittel für die Bedienung der Gläubiger.
Nachteile der Konkursware
Die Gewährleistung für den Kunden bricht weg, da das Unternehmen nach vollständiger Abwicklung der Insolvenz bzw. des Konkurses in seiner ursprünglichen Form nicht mehr existiert. Zudem ist das Risiko eines Fehlkaufs (bei Konkursware wird in der Regel kein vertragliches Umtauschrecht vereinbart) und des möglichen Nichtvorhandenseins von Zubehör und Ersatzteilen erwähnenswert. Für das in Liquidation befindliche Unternehmen werden Teile der Kosten uneinbringlich und der Ausverkauf der Waren erfolgt unter dem Selbstkostenpreis.