Der Konzentrationsgrundsatz ist ein mehrdeutiger Begriff des deutschen Strafprozessrechts. Er steht für
- die Konzentration bestimmter Verfahren bei einem schwerpunktmäßig mit diesen befasstem Spruchkörper, siehe Konzentrationsgrundsatz (Geschäftsverteilung) und
- die zeitliche Konzentration der Hauptverhandlung durch Vermeidung zu langer Unterbrechungen, siehe Konzentrationsgrundsatz (Hauptverhandlung)