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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

From Wickepedia
Basisdaten
Titel: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau
der Kraft-Wärme-Kopplung
Kurztitel: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Abkürzung: KWKG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Energierecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 754-28
Ursprüngliche Fassung vom: 19. März 2002
(BGBl. I S. 1092)
Inkrafttreten am: 1. April 2002
Letzte Neufassung vom: 21. Dezember 2015
(BGBl. I S. 2498)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 2016
Letzte Änderung durch: Art. 88 G vom 10. August 2021
(BGBl. I S. 3436, 3475)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2024
(Art. 137 G vom 10. August 2021)
GESTA: C199
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt in Deutschland seit 2002 die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung.

Geschichte

Die ursprüngliche Fassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (genauer: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung) ist am 1. April 2002 in Kraft getreten. Ihm voraus ging das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung vom 12. Mai 2000 als KWK-Vorschaltgesetz zur Bestandssicherung entsprechender Anlagen.

Am 6. Juni 2008 wurde die erste größere Novellierung des Gesetzes beschlossen. Die KWKG-Novelle 2009 trat am 1. Januar 2009 in Kraft[1] und weist erhebliche Veränderungen in Bezug auf das bisherige KWK-Gesetz auf.

Im Mai 2012 wurde erneut eine Novellierung des KWKG vom Bundestag beschlossen, die im Juli 2012 in Kraft trat.[1] Kernpunkte der Novelle sind die Verbesserung der Förderung von KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke und Heizkraftwerke) durch höhere KWK-Zuschlagsätze, flexiblere Laufzeitmodelle, Entbürokratisierung, neue Modernisierungsoptionen sowie eine neue Anlagenkategorie für Anlagen von 50 bis 250 kW elektrischer Leistung.[2] Zudem wurde die Förderung von Wärme- und Kältespeichern sowie von Kältenetzen (zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung) erstmals in das KWK-Gesetz aufgenommen.

Zweck des Gesetzes ist nach § 1 (neue Fassung vom 21. Dezember 2015):

„Dieses Gesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte am 2. Oktober 2014 ein Gutachten zu Stand und Perspektiven der Kraft-Wärme-Kopplung. Das Gutachten soll als Grundlage für die Evaluierung der umlagefinanzierten Förderung nach § 12 KWKG dienen.[3]

Am 1. Januar 2016 ist eine Neufassung des Gesetzes in Kraft getreten. Diese Fassung wird im Moment (Stand 23. April 2016) noch von der europäischen Kommission hinsichtlich des Beihilferechts geprüft.

Ähnlich wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Förderung (bzw. Vergütung), die Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten, auf den gesamten Stromverbrauch, also auf jede in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde, umgelegt. Ferner hat Strom, der in KWK-Anlagen erzeugt wird, nach § 11 Abs. 1 EEG 2014 denselben Einspeisevorrang in das öffentliche Stromnetz wie Strom aus Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden.

KWK-Umlage

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Zeitlicher Verlauf der KWK-Umlage für den Jahresverbrauch bis 100.000 kWh in den Jahren 2005–2015

Die Umlage der Kosten erfolgt über einen Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte in drei Stufen auf die Letztverbraucher:

KWK-Umlagen in ct/kWh
Jahresverbrauch 2005[4] 2006[5] 2007[6] 2008[7] 2009[8] 2010[9] 2011[10] 2012[11] 2013[12] 2014[13] 2015[14] 2016[15] 2017
Für den Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh 0,336 0,341 0,289 0,198 0,231 0,130 0,030 0,002 0,126 0,178 0,254 0,445 0,438
Für den Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh1) 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,030 0,050 0,060 0,055 0,051 0,040 0,080
Für den Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh bei energieintensiven Unternehmen2) 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,030 0,060
1) 
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 7 S. 2 KWKG
2) 
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 7 S. 3 KWKG für Unternehmen, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben

Weblinks

Literatur

  • Martin Altrock, Ulf Jacobshagen, Wieland Lehnert, John A. Miller, Ullrich Müller, Adolf Topp, Neuer Gesetzesrahmen für die Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbare Energien, AGFW Projektgesellschaft mbH, Frankfurt am Main 2009, ISBN 3-89999-015-3

Einzelnachweise

  1. 1.0 1.1 Novellierungen des KWKG bis 2015
  2. Die Neuerungen des KWKG 2012 im Überblick
  3. Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Gutachten zur Kraft-Wärme-Kopplung, 2. Oktober 2014.
  4. KWK-Aufschlag 2005 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  5. KWK-Aufschlag 2006 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  6. KWK-Aufschlag 2007 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  7. KWK-Aufschlag 2008 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  8. KWK-Aufschlag 2009 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  9. KWK-Aufschlag 2010 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  10. KWK-Aufschlag 2011 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  11. KWK-Aufschlag 2012 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  12. KWK-Aufschlag 2013 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  13. KWK-Aufschlag 2014 (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 29. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  14. KWK-Aufschlag 2015 (Memento des Originals vom 1. November 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.deDatenbasis (Memento des Originals vom 1. November 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.netztransparenz.de
  15. KWK-Aufschlag 2016