Das Landgericht Zweibrücken ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in Zweibrücken.
Geschichte
Vorläufer des heutigen Landgerichts Zweibrücken war das königlich-bayerische Bezirksgericht Zweibrücken. Es bestand von 1817 bis 1879.[1] Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[2] wurde 1879 das Bezirksgericht Zweibrücken wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte aufgelöst. Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht Zweibrücken. Im Jahr 1900 wurde der noch geltende französische Code civil vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst. Mit der Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 ist dieses Land Gerichtsträger des Landgerichts Zweibrücken.
Instanzenzug
Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken. Dem Landgericht Zweibrücken ist das Pfälzische Oberlandesgericht mit Sitz in Zweibrücken übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Landgerichts Zweibrücken. Abgerufen am 6. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Zweibrücken. Abgerufen am 6. September 2018.
Einzelnachweise
- ↑ Sven Paulsen (Hrsg.): 175 Jahre pfälzisches Oberlandesgericht. Festschrift. Neustadt a.d.W., 1990.
- ↑ Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 und Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 mit den Einführungsgesetzen Herausgegeben von Carl Hahn, De Gruyter, 1877.
Koordinaten: 49° 15′ 3,6″ N, 7° 21′ 42,5″ O
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