Die Landkreisordnung (in manchen Ländern auch Kreisordnung) ist ein Landesrecht, das
- die Rechtsstellung der Landkreise
- ihre innere Organisation
- und die staatliche Aufsicht (Rechtsaufsicht bzw. Fachaufsicht) über sie
regelt.
In den einzelnen Ländern der Bundesrepublik gibt es unterschiedliche Regelungsmodelle (Typen von Kreisverfassungen).
Die Landkreisordnung entspricht der Gemeindeordnung auf Ebene der Gemeinden.
Landkreisordnungen der Länder in Deutschland
Die Unterschiede der Verfassungstypen in den Ländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben. Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Ländern deutlich.