Als Landschöffe oder Landesschöffe wurde der Beisitzer an einem Landesgericht bezeichnet. Das Landesgericht war, im Unterschied zum Stadtgericht, das für eine Grafschaft zuständige Hochgericht und sprach Landesrecht.
Der Begriff wurde auch allgemein für den Beisitzer eines Gerichtes auf dem Lande bzw. eines Dorfgerichts verwendet.
Literatur
- Landschöffe. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 8, Heft 4 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1987, ISBN 3-7400-0007-4 (adw.uni-heidelberg.de).