Die Londoner Seerechtsdeklaration wurde 1909 als Gegenstück zur Haager Landkriegsordnung auf der Londoner Seerechtskonferenz beschlossen, die eine Nachfolgekonferenz zur zweiten Haager Friedenskonferenz war. Es sollten nun die dort noch nicht gelösten Probleme des Seekriegsrechts gelöst und insbesondere eine Grundlage für die Rechtsprechung des mit dem XII. Haager Abkommen beschlossenen Internationalen Prisenhofes geschaffen werden. Dies gelang den Verhandlungsdelegationen zunächst mit der Deklaration auch. Sie wurde jedoch wie auch das XII. Abkommen vom britischen Oberhaus nicht ratifiziert und trat als Vertrag nie in Kraft.
Dennoch behielt die Londoner Seerechtsdeklaration große Bedeutung als allgemein anerkannte Sammlung des geltenden Gewohnheitsrechts. Auf ihrer Grundlage beschlossen mehrere Staaten, so auch bereits 1909 Deutschland, geänderte nationale Regelungen zum Prisenrecht.