Der Marktmeister (früher auch Marktvogt) ist eine von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angestellte Person, welche die Aufsicht über die zu Markt gebrachten Lebensmittel wie deren Güte und Preis führt, die den Verkäufern Plätze und Stände zuweist und die etwaigen Gebühren (Marktgeld)[1] von diesen erhebt.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Jakob Dominikus, Erfurt und das Erfurtische Gebiet: Nach geographischen, physischen, statistischen und politischen Verhältnissen, Teil 1, Gotha 1793, S. 360
- ↑ Pierers Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit (1857–1865): Marktmeister