Die Mineralölsteuer, auch Kraftstoffsteuer, ist eine Steuer, die auf den Verbrauch von Mineralöl und andere Energieträger erhoben wird. In Deutschland wurde sie 2006 durch die Energiesteuer abgelöst.
Allgemeines
Die Mineralölsteuer belastet unter anderem den motorisierten Individualverkehr, die Eisenbahn (soweit nicht elektrisch betrieben), die Allgemeine Luftfahrt und den Lkw-Verkehr, nicht dagegen den internationalen Luftverkehr: Dessen Treibstoffe sind in den meisten Ländern steuerfrei. Vorschläge bzw. Versuche, eine supranationale Kerosinsteuer – zum Beispiel zugunsten der Vereinten Nationen – einzuführen, scheiterten bislang.
Die Nutzer des Straßennetzes sollen mittels Mineralölsteuer die Kosten für Bau und Erhaltung des Straßennetzes zahlen („Verursacherprinzip“); außerdem sollen externe Kosten, die durch den Straßenverkehr entstehen, internalisiert werden. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) ermittelte 2007 für Deutschland externe Kosten von etwa 3 ct pro gefahrenem Kilometer. Darin enthalten sind Kosten, die nur schwer zu quantifizieren sind bzw. die nur fallweise anfallen. Zum Beispiel wurden Lärmkosten berechnet; diese können nur anfallen, wenn der Lärm eines Autos tatsächlich Dritte erreicht (Lärm-Immission, Lärmbelästigung).
Es ist allerdings ein schwieriges und komplexes Unterfangen, sämtliche gesellschaftliche Kosten des Straßenverkehrs zu ermitteln.
EU-Regelung
Die EU schreibt ihren Mitgliedsländern seit dem 1. Januar 2004 Mindest-Mineralölsteuersätze vor (Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischer Energie, EU-Energiesteuerrichtlinie).[1]
Ungleichbehandlung
Energie- und Mineralölsteuer führen eine steuerliche Ungleichbehandlung von Benzin und Diesel ein, dies wird von den Medien in Deutschland und Österreich häufig als Dieselprivileg bezeichnet (Vergleich der Energiesteuersätze 2007 (Deutschland), Mineralölsteuer (Österreich)). In Deutschland wurden dadurch im Zeitraum von 1990 bis 2015 Dieselfahrzeuge im Vergleich zu Benzinfahrzeugen um ca. 254 Mrd. Euro geringer besteuert.[2]
Nationale Regelungen
- das Energiesteuergesetz (Deutschland) regelt die Mineralölsteuer in Deutschland
- die Mineralölsteuer in Österreich
- die Mineralölsteuer in der Schweiz
Weblinks
- Uwe Kunert et al. / DIW Berlin: Die Abgaben auf Kraftfahrzeuge in Europa im Jahr 2005. Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen. PDF, 167 Seiten.
Literatur
- Uwe Kunert, Hartmut Kuhfeld, Stefan Bach, Abdulkerim Keser: Die Abgaben auf Kraftfahrzeuge in Europa (= Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Sonderheft. 174). Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11143-5.[3]
Einzelnachweise
- ↑ europa.eu: Darstellung der EU (Stand April 2014)
- ↑ Steuervorteil von 254 Milliarden Euro an der Diesel-Tanksäule . In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Mai 2017. Abgerufen am 24. Mai 2017.
- ↑ Leseprobe.