In vielen Monarchien und insbesondere in den Staaten des Deutschen Bundes gab es Ministerien des königlichen Hauses. Der Name variierte mit dem Titel des Herrschers. So gab es entsprechend im Großherzogtum Hessen ein Ministerium des großherzoglichen Hauses oder im Kaisertum Österreich ein k.u.k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußeren.
Die Ministerien waren für die privaten Angelegenheiten des Monarchen und seiner Familie, die Steuerung des Hofstaates sowie für die Verwaltung der Krongüter und Familienfideikommisse zuständig. Die genaue Aufgabenzuordnung war je nach Land unterschiedlich. Kompetenzen lagen unter anderem im Heroldsamt, dem Archiv des königlichen Hauses, der Ordenskanzlei und der Mitwirkung bei Begnadigungen.
Das Ministerium war vielfach mit anderen Ministerien (überwiegend dem Außenministerium) zusammengefasst oder wurde in Personalunion von Ministern anderer Ressorts mitgeleitet. Teilweise war das Ministerium organisatorisch von Kabinett getrennt oder war (wie in Mecklenburg) lediglich eine Verwaltungsbehörde des Hofes.