Nihil Novi (zu deutsch Nichts Neues) war eine Verfassung des polnischen Reichstags zu Radom 1505, in der König Alexander von Polen der Landbotenkammer das Recht auf Gesetzgebung zuerkannte („ut deinceps futuris temporibus perpetuis, nihil novi constitui debeat per Nos et successores Nostros sine communi Consiliariorum et Nuntiorum Terrestrium consensu“).
„Nihil novi“ setzte das Statut von Mielnik von 1501, das dem Senat das Recht zur Aufkündigung des Gehorsams bei Pflichtverletzung des Monarchen zugestand, außer Kraft und legalisierte den Sejm als Zweikammerversammlung, die aus drei politischen Ständen – dem Monarchen, den Senatoren und den in die Landbotenkammer gewählten Vertretern des Adels – bestehen sollte, und verlegte den Hauptteil der Beratungen des Sejms vom Senat in die Landbotenkammer. Die Verfassung „Nihil Novi“ wurde einer der wichtigsten Grundpfeiler der polnisch-litauischen „Adelsdemokratie“.
Quelle
- Digitale Aufbereitung eines Krakauer Druckes aus dem Jahre 1506.