Das Oberlandesgericht Augsburg (OLG Augsburg) war ein zwischen 1879 und 1932 bestehendes bayerisches Oberlandesgericht.
Geschichte
Das Gericht mit Sitz in Augsburg wurde im Jahr 1879 aufgrund der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 2. April 1879 (GVBl. S. 355) errichtet. Es war für die Landgerichtsbezirke Augsburg, Kempten, Memmingen, Neuburg an der Donau und Eichstätt zuständig. Aufgelöst wurde es im Jahr 1932 auf Vorschlag der Kommission für Vereinfachung der Staatsverwaltung.
Augsburg ist heute der Sitz einiger Senate des Oberlandesgerichts München.
Präsidenten
Name | Amtszeit |
---|---|
Stefan von Stengel | 1880–1885 |
Josef von Schmitt (Jurist, 1817) | 1885–1888 |
Karl von Mattenheimer | 1888–1891 |
Alexander Harsdorf von Enderndorf | 1891–1895 |
Eduard von Donle | 1895–1899 |
Friedrich von Enderlein | 1899–1904 |
Julius von Wünsch[1] | 1904–1915 |
Carl von Braun | 1915–1919 |
Alfred Dürbig | 1919–1929 |
Hans Aull | 1929–1932 |
GEZ-Hoax
Seit dem Jahr 1999 kursieren im Internet mehrere Falschmeldungen, nach denen Rundfunkteilnehmer laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Augsburg Anspruch auf Rückerstattung von Rundfunkgebühren hätten; auch der BGH hätte diese Entscheidung bestätigt. Seither weisen sowohl die GEZ als auch der BGH regelmäßig darauf hin, dass es weder ein OLG Augsburg noch eine entsprechende Entscheidung gibt. Folge des Scherzes waren hunderttausende ungerechtfertigte Rückerstattungsanträge – alleine in den Jahren 2000 und 2001 knapp 800.000 –, die von der GEZ bearbeitet und beantwortet werden mussten.[2]
Literatur
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Angehöriger des Corps Bavaria Würzburg
- ↑ Hoax-Info Service: GEZ-Gebührenerstattung