Oberlandesgerichtsrat war bis zur Änderung der Dienstbezeichnungen der Richter im Jahre 1967 die Dienstbezeichnung für die beisitzenden Richter an deutschen Oberlandesgerichten.[1] Seither lautet die Dienstbezeichnung: Richter am Oberlandesgericht.
Einzelnachweise
- ↑ Zeno: Lexikoneintrag zu »Oberlandesgerichtsrat«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band ... Abgerufen am 12. Mai 2021.