Die omissio libera in causa (lat. wörtlich für: freie Unterlassung in der Ursache) ist eine Rechtskonstruktion der Rechtswissenschaft. Sie ist das Äquivalent zur actio libera in causa für Unterlassungsdelikte. Der Täter versetzt sich durch ein Vorverhalten in eine Situation, in der er einen Schaden nicht mehr abwenden kann, für dessen Abwendung er strafrechtlich jedoch einzustehen hat. Ein Fall einer omissio libera in causa liegt vor allem vor, wenn der Täter es sich nach Eintritt der Bewusstseinsstörung des Suizidenten unmöglich macht, diesem zu helfen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Täter sich vom Ort des antizipierten Geschehens entfernt.[1]