Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Onlinezugangsgesetz

From Wickepedia
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
Kurztitel: Onlinezugangsgesetz
Abkürzung: OZG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsverfahrensrecht
Fundstellennachweis: 206-7
Erlassen am: Art. 9 G vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122)
Inkrafttreten am: 18. August 2017
Letzte Änderung durch: Art. 16 G vom 28. Juni 2021
(BGBl. I S. 2250, 2261)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
überw. 7. Juli 2021
(Art. 18 G vom 28. Juni 2021)
GESTA: B116
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Gesetz, das als Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften verkündet wurde. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.(§ 1 OZG).

Das Onlinezugangsgesetz wurde am 14. August 2017 erlassen. Es ist gemäß Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften am 18. August 2017 in Kraft getreten. Die Umsetzung des Gesetzes ist im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages verankert.[1]

Entstehung

Mit den Änderungen des Grundgesetzes vom 13. Juli 2017[2] wurde Art. 91c GG ein Absatz 5 angefügt. Art. 91 Absatz 5 GG normiert, dass der übergreifende informationstechnische Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt wird. Auf dieser Grundlage wurde das OZG vom 14. August 2017 beschlossen.

In Erfüllung der neuen Gemeinschaftsaufgabe will das OZG die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzen, um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen. Für die Praxis bedeutet das, dass Bund, Länder und Kommunen ihre jeweils eigenen Portale miteinander verknüpfen müssen.

Mit dem einheitlichen Nutzerkonto wird das Ziel verfolgt, Bürgern und Unternehmen eine „digitale Identität“ für ihre Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung im Internet bereitzustellen. Das Nutzerkonto kann für alle Online-Verwaltungsleistungen genutzt werden und soll von allen Portalen im Verbund akzeptiert werden. Es ist somit interoperabel.[3][4]

Im „Gesamtvorhaben KONSENS“ wirken Bund und Länder nach dem ebenfalls im Juli 2017 ergänzten Art. 108 GG beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen, um die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern gleichmäßig zu vollziehen (§ 1 des KONSENS-Gesetzes).

Ziel und Inhalt

Ziel des OZG ist es, den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen zu verbessern bzw. zu ermöglichen. In § 2 OZG werden die Begriffe „Portalverbund“, „Verwaltungsportal“, „Verwaltungsleistungen“, „Nutzer“, „Nutzerkonto“ und „IT-Komponenten“ im Sinne des Gesetzes definiert.

Nutzerorientierung

Die Nutzerorientierung ist das oberste Prinzip des Servicestandards für die digitale Verwaltung, der ganzheitliche Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen definiert.[5] Die Entwicklung der digitalen Angebote ist so auszurichten, dass sie den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe entsprechen. Die Ansprüche der Nutzer:innen und nicht die der jeweiligen Verwaltungsbehörden sollen im Mittelpunkt stehen. Leistungen, die thematisch zusammen gehören, werden in Themenfeldern zusammengefasst und zusammen digitalisiert – auch wenn die zuständigen Ämter und Behörden ganz unterschiedliche sind.[6]

Verwaltungsportale und Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen

Mit dem Portalverbund soll sichergestellt werden, dass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten. Mit der Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes im März 2021[7][8] konnte das Once-Only-Prinzip für Bürger:innen mithilfe der Steuerlichen Identifikationsnummer realisiert werden.[9] Im Juli 2021 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen (Unternehmensbasisdatenregistergesetz – UBRegG) beschlossen.[10] Die Realisierung des Once-Only-Prinzips für Unternehmen dürfte frühestens ab 2024 möglich sein.[11]

Die Bundesregierung wird zusammen mit dem IT-Planungsrat dazu ermächtigt, IT-Komponenten nach § 2 Abs. 6 OZG verbindlich vorzugeben. Die Länder können von den in der Rechtsverordnung getroffenen Regelungen durch Landesrecht abweichen, soweit sie für den Betrieb im Portalverbund geeignete IT-Komponenten bereitstellen (§ 4 OZG).

Die zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards werden durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums des Innern ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Hier ist § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes zu berücksichtigen. Von den in der Rechtsverordnung getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden (§ 5 OZG).

Für die Kommunikation zwischen den im Portalverbund genutzten informationstechnischen Systemen legt das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem IT-Planungsrat durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die technischen Kommunikationsstandards fest (§ 6 OZG).

Nutzer und Nutzerkonten

Nutzer im Sinne des OZG sind natürliche Personen, juristische Personen, Vereinigungen (soweit ihnen ein Recht zustehen kann) und Behörden. Ein Nutzerkonto ist eine zentrale Identifizierungs- und Authentifizierungskomponente, die eine staatliche Stelle anderen Behörden zur einmaligen oder dauerhaften Identifizierung zu Zwecken der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen zur Verfügung stellt.

Bund und Länder müssen im Portalverbund Nutzerkonten bereitstellen, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen einheitlich identifizieren können (§ 3 OZG).

Bund und Länder bestimmen jeweils eine öffentliche Stelle, die den Nutzern die Einrichtung eines Nutzerkontos anbietet. Gleichfalls bestimmen Bund und Länder jeweils öffentliche Stellen, die die Registrierung von Nutzerkonten vornehmen dürfen (§ 7 OZG).

Der Nachweis der Identität des Nutzers eines Nutzerkontos kann auf unterschiedlichen Vertrauensniveaus erfolgen und muss die Verwendung des für das jeweilige Verwaltungsverfahren erforderlichen Vertrauensniveaus ermöglichen (§ 8 OZG). Je nach Antrag wird bei der Anmeldung zwischen Basisniveau, substantiellem und hohem Vertrauensniveau unterschieden. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises geht bei allen Online-Anträgen.[12]

Das eID-Karte-Gesetz vom 26. Juni 2019 ermöglicht auch nicht-deutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum den Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen (E-Government-Dienstleistungen) mit einer Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte).[13]

OZG Portalverbund und Single Digital Gateway (SDG)

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit dem Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen.[14] Das SDG und das Onlinezugangsgesetz (OZG) haben dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll über ein einziges Portal zu finden sein.[15] Auf europäischer Ebene soll die Plattform „Your Europe“ zur zentralen Anlaufstelle für die Angebote der öffentlichen Verwaltungen aller europäischen Mitgliedsstaaten werden.[16]

Umsetzung

Über 6.000 Verwaltungsleistungen, zusammengefasst in 575 OZG-Leistungsbündeln, müssen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene bis Ende 2022 digitalisiert werden. Für etwa 115 der 575 Leistungsbündel ist der Bund sowohl für Regelung als auch Vollzug zuständig. Bei etwa 90 Leistungen liegt sowohl die Regelungs- als auch die Vollzugskompetenz bei Ländern und Kommunen. Beim größten Teil der Leistungen (370) liegt die Regelungskompetenz beim Bund, der Vollzug aber bei den Ländern und Kommunen.[17][18]

Themenfelder und Lebenslagen/Unternehmenslagen

Die OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt. Für jedes Themenfeld übernimmt ein Tandem aus Bundesressort und Bundesland die Federführung. In den Themenfeldern werden Lösungen erarbeitet, welche dann die anderen Länder übernehmen können:

  • Arbeit & Ruhestand[19]
  • Bauen & Wohnen[20]
  • Bildung[21]
  • Ein- & Auswanderung[22]
  • Engagement & Hobby[23]
  • Familie & Kind[24]
  • Forschung & Förderung[25]
  • Gesundheit[26]
  • Kammerleistungen[27]
  • Mobilität & Reisen[28]
  • Querschnittsleistungen[29]
  • Recht & Ordnung[30]
  • Steuern & Zoll[31]
  • Umwelt[32]
  • Unternehmensführung & -entwicklung[33]

Diese 14 Themenfelder bilden insgesamt 35 Lebenslagen und 17 Geschäftslagen für Unternehmen ab.[34] Da der OZG-Leistungskatalog sowohl Leistungen des Bundes als auch Leistungen der Länder und Kommunen beinhaltet, wurden für die Umsetzung zwei nach Verantwortungsbereich gegliederte Programme gebildet – Digitalisierungsprogramm Bund und Digitalisierungsprogramm Föderal – um eine effiziente arbeitsteilige Umsetzung zu gewährleisten.[35] Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierungsprogramme wird ein OZG-Leitfaden online bereitgestellt.[36]

Digitalisierungslabore und Design-Thinking-Workshops sollen nutzerfreundliche Online-Lösungen bei der Umsetzung des OZG sicherstellen.[37][38]

Digitalisierungsprogramm Bund

Das Digitalisierungsprogramm Bund beinhaltet alle Leistungen, die im Aufgabenbereich des Bundes liegen und für die der Bund in alleiniger Verantwortung zuständig ist.[39] Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist zentraler Ansprechpartner, bietet fachliche Unterstützung und verwaltet die zentralen Haushaltsmittel für die Umsetzung der Leistungen des Bundes. Die Verantwortung für die Umsetzung des OZG liegt bei den jeweils zuständigen Bundesressorts bzw. den von ihnen mit der Bereitstellung einer Leistung beauftragen Behörden und Einrichtungen.[40]

Digitalisierungsprogramm Föderal

Das Digitalisierungsprogramm Föderal beinhaltet alle Leistungen, die von den Ländern und Kommunen erbracht werden. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen arbeitsteilig zusammen. Der IT-Planungsrat, der mit der FITKO eine Organisation etabliert hat, die entsprechende Kompetenzen und Ressourcen besitzt, übernimmt – in enger Zusammenarbeit mit der Anwendung Föderales Informationsmanagement (FIM) – die technische Koordination der Umsetzung.[41]

Das Motto "Einer für Alle" (EfA-Prinzip) steht im Mittelpunkt des föderalen Digitalisierungsprogramms. Jedes Bundesland sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Bundesländer den jeweiligen Online-Prozess nicht noch einmal selbst entwickeln müssen, sondern den Dienst mittels standardisierter Schnittstellen mit nutzen können. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen.[42][43]

In Bayern bietet die AKDB mit ihrem Bürgerservice-Portal (BayernID) die technischen und inhaltlichen Dienste für die Verwirklichung des OZGs an. Das Bürgerservice-Portal (BayernID) ist im bayerischen Portalverbund im Einsatz und wird bundesweit von über 1300 Verwaltungen genutzt.[44] Auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt sind Service-Portale im Einsatz. Sie basieren auf der Online-Service-Infrastruktur, einer von Dataport entwickelten und betriebenen Plattform zur Bereitstellung von Online-Diensten.[45][46]

Reifegradmodell

Im Rahmen der Umsetzung des OZG wird mit einem Reifegradmodell festgelegt, welchen Digitalisierungsgrad eine Verwaltungsleisung erreichen muss, um die Vorgaben des OZG zu erfüllen. Das Modell misst die Online-Verfügbarkeit auf einer Skala von 0 (die Leistung ist nur offline verfügbar) bis 4 (die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden).[47]

Umsetzungsmonitoring

Seit Oktober 2020 gibt ein vom Bundesinnenministerium online bereitgestelltes OZG-Dashboard einen Überblick darüber, welche und wie viele Verwaltungsleistungen in Deutschland aktuell online verfügbar sind.[48]

Seit Oktober 2018 begleitet der Nationale Normenkontrollrat die Umsetzung des OZG mit dem Monitor Digitale Verwaltung.[49] Die Kernbotschaften der bisher erschienenen Monitore im Überblick:

  • Monitor #1 – (September 2018): 1. Wo bleibt der digitale Staat? (Once-Only-Prinzip), 2. Bundeskanzleramt, Ministerpräsidenten und Bundesinnenministerium in der Verantwortung, 3. Gemeinschaftswerk OZG – Alle Länder müssen mitmachen!
  • Monitor #2 – (Mai 2019): 1. Start geglückt – Jetzt heißt es Kurs halten und Fahrt aufnehmen, 2. Kein Volldampf ohne funktionierenden Maschinenraum – Föderales Architekturmanagement beginnen und Gesamtstrategie Registermodernisierung entwickeln, 3. Das Reiseziel muss den Reisenden gefallen und nicht der Besatzung – Wie kommen wir von einer nach wie vor starken Angebotsorientierung zu einer echten Nachfrageorientierung?
  • Monitor #3 – (Oktober 2019): 1. Wie wird das OZG zum Erfolg? – Zielsetzung klar machen und vom Ende her denken. Flächendeckung Priorität einräumen und gemeinsam handeln!, 2. Wo bleibt die Gesamtarchitektur? – Technische Umsetzung erleichtern und Fächendeckung unterstützen. Nur so kann Vielfalt funktionieren!, 3. Noch 3 Jahre OZG! – Jetzt Zwischenziele definieren und Monitoring schärfen. Datenschutzfrage bis Ende 2019 klären!
  • Monitor #4 – (September 2020): 1. Halbzeit beim OZG: Noch ist nicht viel zu sehen – Wir brauchen Transparenz über den Umsetzungsstand und dürfen das Ziel nicht aus den Augen verlieren, 2. Die Konjunkturmilliarden können helfen, aber Geld allein macht nicht glücklich – Wir müssen Komplexität reduzieren und wettbewerbsfreundlich standardisieren, 3. Die Digitalisierung fängt beim Gesetzentwurf an – Wir müssen die Vollzugs- und Digitaltauglichkeit unserer Gesetze verbessern und mit einem Digital-TÜV systematisch kontrollieren.
  • Monitor #5 – (Mai 2021): 1. Außer Spesen noch nicht viel gewesen. Die OZG-Umsetzung wechselt von der Aufwärmphase in die Leistungsphase. Jetzt wird sich zeigen, ob sich der gewählte Ansatz bewährt und wie schnell in der Fläche skaliert werden kann. Der Erfolg des OZG ist weiterhin ungewiss, 2. Trotz positiver Entwicklungen ist die Nachhaltigkeit der gegenwärtigen OZG-Strategie fraglich. Die deutsche Verwaltungsdigitalisierung muss schnellstmöglich in Richtung industrieller Produktionsmuster weiterentwickelt werden. Dafür braucht es zusätzliche Strategiekapazitäten, 3. Nutzerfreundlichkeit und Effizienzgewinne lassen sich nur durch ein modernes Datenmanagement erreichen. Registermodernisierung und Co. sind in Bedeutung und Dimension mit dem OZG vergleichbar. Die Umsetzung muss energischer vorangetrieben werden.
  • Monitor #6 – (September 2021): Empfehlungen für die kommende Legislaturperiode: 1. Verbindliches, deutschlandweites Standardisierungsregime für die öffentlichen IT einführen, 2. ‚Datengetriebenes Regieren‘ als verbindliches Grundprinzip für die Gestaltung und Erbringung öffentlicher Leistungen festschreiben, 3. Durchsetzungsstarke, Ressort und Ebenen übergreifende Gesamtkoordinierung der Registermodernisierung aufsetzen, 4. Digitaltauglichkeit des Rechts erhöhen – Rechtsbegriffe modularisieren, Digi-Check einführen, 5. Flächendeckung erleichtern, Orientierungs- und Transaktionskosten senken, App-Store für die Verwaltung einrichten, 6. IT-Entwicklung und Betrieb durch Plattformkonzepte und ein föderales Architekturmanagement vereinfachen und professionalisieren, 7. Strategiekapazität von Bund und Ländern stärken, Entscheidungswege beschleunigen, 8. Digitalisierungsagentur statt Digitalisierungsministerium – Operative Leistungsfähigkeit der föderalen IT-Koordinierung (FITKO) stärken.

Stellungnahmen und Kritik

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Hans-Peter Bull hält die mit dem OZG angestrebte vollständige Digitalisierung der Verwaltungsleistungen für einen Irrweg und plädiert stattdessen für eine Verbesserung der informationstechnischen Infrastruktur der Verwaltung, insbesondere die technische Koordination der verschiedenen Verwaltungsebenen.[50]

Siehe auch

Literatur

  • Margrit Seckelmann, Marco Brunzel (Hrsg.): Handbuch Onlinezugangsgesetz. Potentiale – Synergien – Herausforderungen, Springer Verlag 2021, ISBN 978-3-662-62395-4
  • Margrit Seckelmann, Carsten Berger: Die Nutzerkommune und das Bürgerkonto – partizipative Gestaltungsoptionen nach dem Onlinezugangsgesetz in: Nadja Braun Binder, Lars P. Feld, Peter M. Huber, Klaus Poier, Fabian Wittreck: Jahrbuch für direkte Demokratie 2019, Nomos 2020, ISBN 978-3-8487-7726-6, S. 38-62
  • Manuel Misgeld: Vom Onlinezugangsgesetz zum One-Stop-Government? Über die Entwicklung eines kooperativ-föderalen E-Government in: Wolf J. Schünemann, Marianne Kneuer: E-Government und Netzpolitik im europäischen Vergleich, Nomos 2019, ISBN 978-3-8487-4981-2, S. 81-102
  • Sebastian Halsbenning: Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen. Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der OZG-Umsetzung in der Kommunalverwaltung in: HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik, Volume 58, issue 5: Digital Public Services, October 2021, pages 1038-1053
  • Eva-Charlotte Proll: Die Umsetzung des OZGs in Deutschland. Hintergründe und Herausforderungen in: Jürgen Stember, Wolfgang Eixelsberger, Andreas Spichiger, Alessia Neuroni, Franz-Reinhard Habbel, Manfred Wundara (Hrsg.): Aktuelle Entwicklungen zum E-Government. Neue Impulse und Orientierungen in der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung, Springer Gabler 2021, ISBN 978-3-658-33585-4
  • Martin Hagen: Zum Stand der Dinge in Sachen Digitalisierung im öffentlichen Sektor – mit praktischen Beispielen der nutzerzentrierten Umsetzung in: Rudolf Fisch (Hrsg.): Verständliche Verwaltungskommunikation in Zeiten der Digitalisierung. Konzepte – Lösungen – Fallbeispiele, Nomos 2020, ISBN 978-3-8487-6200-2
  • Norbert Kersting, David Graubner: Die digitale Transformation der deutschen Verwaltung. Analysen zu Marktversagen und Daseinsvorsorge in Zeiten der Covid-19-Pandemie in: Wolfgang Roters, Horst Gräf, Hellmut Wollmann (Hrsg.): Zukunft denken und verantworten. Herausforderungen für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, Springer VS 2020, ISBN 978-3-658-31702-7
  • Annette Guckelberger: Öffentliche Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung. Analysen und Strategien zur Verbesserung des E-governments aus rechtlicher Sicht, Nomos Verlag 2019, ISBN 978-3-8487-5930-9
  • Johannes Ludewig: Bürokratie, Regulierung, Verwaltung in der Krise. Update für Deutschland, Nomos Edition Sigma 2021, ISBN 978-3-8487-8391-5
  • Jörn von Lucke: In welcher smarten Welt wollen wir eigentlich leben? Warum in Zeiten smarter Objekte, cyberphysischer Systeme, des Internets der Dinge und smarter Überwachungssysteme eine bürgerorientierte Gestaltung von Staat und Verwaltung jetzt dauerhaft zu verankern ist in: Verwaltung und Management, Juli/August 2018, Vol. 24 No. 4, S. 177-196

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode. In: bundestag.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  2. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) vom 13. Juli 2017, BGBl. I S. 2347
  3. IT-Planungsrat: Interoperable Servicekonten für die Nutzung von Verwaltungsleistungen: Anforderungen von Unternehmen stehen im Mittelpunkt. In: https://www.it-planungsrat.de/. IT-Planungsrat, 13. Juni 2019, abgerufen am 13. Juni 2019.
  4. Mario Martini/Cornelius Wiesner: Bürgerkonto, Portalverbund. In: Veit/Reichard/Wewer (Hrsg.): Handbuch zur Verwaltungsreform. Springer, 2019, S. 1–13 (springer.com [PDF]).
  5. Der Servicestandard für die digitale Verwaltung. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  6. Was bedeutet Nutzerzentrierung? In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  7. Registermodernisierungsgesetz verkündet. Großer Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Bundesministerium des Innern und für Heimat, 6. April 2021, abgerufen am 23. Januar 2022.
  8. Bundesrat bestätigt Registermodernisierungsgesetz – Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Nationaler Normenkontrollrat, 5. April 2021, abgerufen am 23. Januar 2022.
  9. Registermodernisierung – Digitale Verwaltung benötigt moderne Register. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 23. Januar 2022.
  10. Unternehmensbasisdatenregistergesetz - UBRegG. Bundesministerium der Justiz, 9. Juli 2021, abgerufen am 23. Januar 2022.
  11. Die einheitliche Wirtschaftsnummer kommt. Unternehmernummer und Registerverknüpfungen entlasten bei Datenmeldungen. Deutscher Industrie- und Handelskammertag, 11. Juni 2021, abgerufen am 23. Januar 2022.
  12. Bundesportal | Startseite. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  13. Stefan Krempl: eID: Bundestag beschließt elektronischen Identitätsnachweis für EU-Bürger heise.de, 12. April 2019
  14. The Single digital gateway and Your Europe. Europäische Kommission, abgerufen am 21. Januar 2022 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  15. Was ist das Single Digital Gateway (SDG)? In: Onlinezugangsgesetz.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  16. Your Europe: Welche Rechte habe ich in der EU? und welche Pflichten? Europäische Union, abgerufen am 21. Januar 2022.
  17. Dirk Stocksmeier, Sirko Hunnius: OZG-Umsetzungskatalog. Digitale Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (Stand: April 2018) (PDF). Berlin: init AG im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, abgerufen am 21. Januar 2022.
  18. Was sind OZG-Leistungen? In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  19. Themenfeld Arbeit & Ruhestand: Express-Digitalisierung in der Corona-Pandemie. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  20. Themenfeld Bauen & Wohnen: Schneller Bauen dank digitaler Genehmigungsverfahren. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  21. Themenfeld Bildung: Mit großen Schritten in die digitale Zukunft. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  22. Themenfeld Ein- & Auswanderung: Migration in die digitale Zukunft. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  23. Themenfeld Engagement & Hobby: So wird die "Ehrenamtskarte" digital. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  24. Themenfeld Familie & Kind: Schnell und einfach zu Elterngeld, Kindergeld und Co. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  25. Themenfeld Forschung & Förderung: Die Digitalisierung des Förderwesens. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  26. Themenfeld Gesundheit: barrierefreie Lösungen in sensiblen Lebenslagen. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  27. Kammerleistungen digital – Mittelbare Landesverwaltung und das OZG. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  28. Themenfeld Mobilität & Reisen: Digital von Führerschein bis Parkausweis. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  29. Themenfeld Querschnittsleistungen: Transparente und medienbruchfreie Lösungen für die digitale Verwaltung. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  30. Themenfeld Recht & Ordnung: So werden justiznahe Verwaltungsleistungen in Zukunft intuitiv und nutzerfreundlich. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  31. Themenfeld Steuern & Zoll: Digitalisierungslabore zu Tourismusabgaben und Auslandsgeschäften. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  32. Themenfeld Umwelt: Länderübergreifend für die Sicherheit von Mensch und Umwelt. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  33. Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung: Digital vom Unternehmensstart bis zur Geschäftsauflösung. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  34. Was sind Themenfelder? In: onlinezugangsgesetz.de. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  35. Digitalisierungsprogramme. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  36. OZG-Leitfaden. In: leitfaden.ozg-umsetzung.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  37. Was sind Digitalisierungslabore? In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  38. OZG und Design-Thinking. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  39. Digitalisierungsprogramm Bund. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium für Inneres und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  40. Themen und Ressorts im Digitalisierungsprogramm Bund. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  41. Digitalisierungsprogramm Föderal. In: onlinezugangsgesetz.de. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  42. Einer für Alle – Einfach erklärt. In: onlinezugangsgesetz.de. BMI, abgerufen am 31. Januar 2022.
  43. Phillipp Richter, Christian Mohser: Die OZG-Umsetzung am Beispiel „Aufenthaltstitel“: Erfolgsfaktoren des Efa-Prinzips. In: egovernment-computing.de. 7. Januar 2022, abgerufen am 31. Januar 2022.
  44. Freistaat Bayern: BayernID. In: https://www.buergerserviceportal.de/. Freistaat Bayern, 13. Juni 2019, abgerufen am 13. Juni 2019.
  45. vgl. https://www.move-online.de/meldung_34564_OSI+l%C3%B6st+GovernmentGateway+ab.html
  46. vgl. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12762920/2019-07-11-bsw-urban-data-platform
  47. Was ist das Reifegradmodell? In: onlinezugangsgesetz.de. Abgerufen am 31. Januar 2022.
  48. OZG-Dashboard: https://dashboard.ozg-umsetzung.de/
  49. Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung voranbringen. Nationaler Normenkontrollrat, abgerufen am 22. Januar 2022.
  50. Hans-Peter Bull: Auf ein Wort: Vollständige Digitalisierung der Verwaltung – ein Irrweg. In: VM Verwaltung & Management. Jahrgang 27, Heft 6. Nomos, 2021, ISSN 0947-9856, S. 250 - 250.