| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit |
| Kurztitel: | PSA-Benutzungsverordnung |
| Abkürzung: | PSA-BV |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
| Fundstellennachweis: | 805-3-1 |
| Erlassen am: | 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841) |
| Inkrafttreten am: | 20. Dezember 1996 |
| Weblink: | Text des PSA-BV |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz.
Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1).
§ 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung und Lagerung zu beachten hat.
§ 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA.
Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen.