Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe |
Kurztitel: | Partnerschaftsgesellschaftsgesetz |
Abkürzung: | PartGG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Gesellschaftsrecht |
Fundstellennachweis: | 4127-1 |
Erlassen am: | 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744) |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1995 |
Letzte Änderung durch: | Art. 68 G vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3472) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2024 (Art. 137 G vom 10. August 2021) |
GESTA: | C199 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) regelt in Deutschland die Voraussetzungen für die 1995 neu geschaffene Rechtsform der Partnerschaft.[1] In einer solchen Partnerschaft können sich Angehörige eines freien Berufes zur Ausübung ihres Berufes zusammenschließen (§ 1 Abs. 1 PartGG). Sie haben gleichwohl auch die Wahl, andere Gesellschaftsformen zu wählen (z. B. die GmbH).
Die Partnerschaft wird beim örtlich zuständigen Partnerschaftsregister angemeldet (§ 4 PartGG). Im Namen der Gesellschaft muss der Name mindestens eines Partners mit dem Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten sein (§ 2 Abs. 1 PartGG).
Vorgeschrieben ist ein Partnerschaftsvertrag (§ 3 PartGG), in dem schriftlich mindestens zu regeln sind:
- Name und Sitz,
- Name, Vorname, Beruf und Wohnort der Partner und der
- Gegenstand der Partnerschaft.
Die Partnerschaft tritt damit nach außen als Gemeinschaft auf. Sie trifft sämtliche Rechtsfolgen, die auch einen einzelnen Partner treffen würden. Waren jedoch nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften neben der Partnerschaft selbst nur diese dem Gläubiger (§ 8 PartGG). Diese Haftungsbeschränkung betrifft jedoch nur die mit der Berufsausübung verbundenen Rechtsgeschäfte. So haften beispielsweise bei einer Bestellung über Büromaterial alle Gesellschafter wie bei einer GbR gesamtschuldnerisch.
Literatur
- Martin Henssler: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Kommentar. 2. Aufl., C.H. Beck, München 2008.
- Wienand Meilicke / Friedrich Graf v. Westphalen / Jürgen Hoffmann / Tobias Lenz / Reinmar Wolff: Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe. 2. Aufl., C.H. Beck, München 2006.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften und zur Änderung anderer Gesetze (PartGSchG). In: Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1994 Teil 1, Nr. 48. Bundesanzeiger, 30. Juli 1994, S. 1744–1747.