Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.
Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in Deutschland der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes.
In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden.
2017 sind folgende Aufgaben der Pflegestützpunkte festgelegt:
- umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,
- Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,
- Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.[1]
Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln.[2]
PSP-Netzwerke der Bundesländer
In Deutschland organisieren sich viele Pflegestützpunkte auf Länderebene. Die PSP-Netzwerke dienen der Vermeidung von Doppelstrukturen und der Stärkung kommunaler Beratungs- und Betreuungsangebote. Eine gemeinsame Organisation unter einem Dach erleichtert zudem Betroffenen und Angehörigen die Suche nach dem Stützpunkt in ihrer Nähe sowie die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung.[3]
Bundesland | Weblink des Landesnetzwerks |
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Baden-Württemberg | Pflegestützpunkte Baden-Württemberg |
Bayern | Pflegestützpunkte in Bayern |
Berlin | Pflegestützpunkte Berlin |
Brandenburg | Pflegestützpunkte Brandenburg |
Bremen | Pflegestützpunkte Bremen |
Hamburg | Pflegestützpunkte Hamburg |
Hessen | Pflegestützpunkte Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | Pflegestützpunkte Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen | Pflegestützpunkte Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | Pflegestützpunkte Rheinland-Pfalz |
Saarland | Pflegestützpunkte im Saarland |
Sachsen | Pflegestützpunkte Sachsen |
Sachsen-Anhalt | Pflegestützpunkte Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein |
Thüringen | Pflegestützpunkte Thüringen |
Literatur
- Sabine Kirchen-Peters, Lukas Nock, Peter Baumeister, Birgit Mickley: Pflegestützpunkte in Deutschland: die Sicht der Mitarbeitenden – der rechtliche Rahmen – die politische Intention. WISO Diskurs 07/2016. Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2016, ISBN 978-3-95861-425-3 (PDF [abgerufen am 11. August 2018]).
Weblinks
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ §7c (2) SGB XI bei www.gesetze-im-internet.de (Link geprüft am 22. Februar 2017).
- ↑ Glossar zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. In: Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. Abgerufen am 22. August 2008.
- ↑ Dr. Peter Michell-Auli: Pflegestützpunkte als Innovation in der Versorgungslandschaft. In: Deutsches Zentrum für Altersfragen. DZA, 15. April 2010, abgerufen am 15. Januar 2019.