Post mortem auctoris (kurz: p. m. a.) ist eine lateinische Phrase, die insbesondere bei der Schutzfrist im Urheberrecht und bei verwandten Schutzrechten wie dem Verwertungsrecht eine Rolle spielt und wörtlich übersetzt „nach dem Tod des Autors“ heißt.
So ist die regelmäßige Schutzfrist für die urheberrechtlich geschützten Werke nach § 64 Abs. 1 UrhG 70 Jahre post mortem auctoris gültig. Bei mehreren Urhebern wird die Schutzfrist vom Tod des am längsten lebenden Urhebers berechnet (§ 65 UrhG).[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Jürgen Ensthaler: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (= Springer Lehrbuch). Springer, Berlin, Heidelberg 1998, ISBN 978-3-662-07490-9.