Als Präliminarfrieden (lat. präliminar, „vorläufig“, „vorgängig“) oder auch Vorfrieden bezeichnet man einen vorläufigen Frieden, dem noch ein definitiver Friedensschluss folgen muss.
In den Präliminarien, den Beratungen und Verhandlungen, werden die Friedenspräliminarien, die vorläufigen Hauptpunkte des künftigen Friedensvertrages, ausgehandelt. Der Begriff wurde erstmals für den Hamburger Präliminarfrieden (1641) verwendet.
Weitere historisch bedeutende Präliminarfrieden waren unter anderem der:
- Vorfrieden zwischen den Dreizehn Kolonien von Amerika und Großbritannien (30. November 1782),[1]
- Vorfrieden von Villafranca (11. Juli 1859),
- Vorfrieden von Nikolsburg (26. Juli 1866),
- Vorfrieden von Versailles (26. Februar 1871),
- Vorfrieden von San Stefano (3. März 1878).
Einzelnachweise
- ↑ British-American Diplomacy Preliminary Articles of Peace; November 30,1782, Webseite der Yale Law School. Archiviert auf web.archive.org am 2. Oktober 2017.